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Kampf gegen Überfischung: Europäische Kommission kündigt Abzüge von 2014 Fangquoten

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Überfischung-Übersicht-08022012-WEB_109842Die zehn Mitgliedstaaten Diejenigen, die erklärt haben, ihre Fangquoten in 2013 überschritten zu haben, sehen sich mit reduzierten Fangquoten für diese Bestände in 2014 konfrontiert. Die Europäische Kommission kündigt diese jährlichen Abzüge an, um die Schäden, die den im Vorjahr überfischten Beständen zugefügt wurden, unverzüglich zu beheben und eine nachhaltige Nutzung der gemeinsamen Fischereiressourcen durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der vorgenommenen Abzüge um 22% gesunken.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei Kommissarin Maria Damanaki sagte: „Wenn wir den Kampf gegen die Überfischung ernst nehmen wollen, müssen wir unsere Regeln strikt anwenden – und dazu gehört auch die Einhaltung der Quoten. Ich freue mich, dass wir 2013 die Quoten besser eingehalten haben als in den Vorjahren. Um gesunde Fischbestände in ganz Europa zu erreichen, brauchen wir jedoch auch effiziente Kontrollen zur Durchsetzung der geltenden Regeln.“

Hintergrund

Von der diesjährigen Quotenkürzung sind Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, die Niederlande, Polen, Portugal und das Vereinigte Königreich sowie 45 Fischbestände betroffen. Quotenkürzungen gelten für dieselben Bestände, die im Vorjahr überfischt wurden. Zusätzliche Abzüge erfolgen bei aufeinanderfolgender Überfischung, einer Überfischung von mehr als 5 % oder wenn für den betreffenden Bestand ein Mehrjahresplan gilt.

Sollte ein Mitgliedstaat jedoch keine Fangquote mehr zur Verfügung haben, um seine Überfischung auszugleichen, werden die Mengen von einem alternativen Bestand im selben geografischen Gebiet abgezogen, wobei Rückwürfe in gemischten Fischereien vermieden werden sollen. Über Abzüge für alternative Bestände wird in Absprache mit den betroffenen Mitgliedstaaten entschieden und später in diesem Jahr in einer separaten Verordnung veröffentlicht. Reicht die verfügbare Quote hingegen nicht aus, um die Abzüge vollständig durchzuführen, werden die verbleibenden Mengen auf das Folgejahr übertragen.

Die gesetzliche Grundlage für Abzüge ist Verordnung (EG) Nr 1224 / 2009. Sie beauftragt die Kommission, Abzüge von den künftigen Quoten der überfischten Mitgliedstaaten vorzunehmen. Bestimmte Multiplikationsfaktoren gelten gemäß Artikel 105 (2) und (3) der Verordnung, um die Nachhaltigkeit der Bestände zu gewährleisten.

Mehr Infos

Für eine vollständige Liste der Abzüge von 2014
Für eine vollständige Liste der Abzüge von 2013

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