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Verbrechen

Kommission begrüßt politische Einigung über automatisierten Datenaustausch für polizeiliche Zusammenarbeit

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Die Sicherheit der in Europa lebenden Menschen ist für die Kommission eine zentrale Priorität. Um Kriminalität effektiv bekämpfen zu können, müssen Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, Daten zeitnah auszutauschen.

Heute begrüßt die Kommission die politische Einigung, die das Europäische Parlament und der Rat darüber erzielt haben Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit (Prüm II). Mit dieser Vereinbarung wird der bestehende Prüm-Rahmen überarbeitet, ein Eckpfeiler der polizeilichen Zusammenarbeit der EU und ein Kernelement des EU-Rahmens zur Verbesserung der Sicherheit in der Europäischen Union.

Durch die Überarbeitung des bestehenden Prüm-Rahmens werden mit dieser Vereinbarung die Strafverfolgungsinstrumente zur Kriminalitätsbekämpfung verbessert.

Der Prüm-Rahmen hat sich als entscheidend für die Aufklärung vieler Verbrechen in Europa erwiesen. Der Austausch im Rahmen des Prüm-Rahmens wird von der Polizei täglich zur Identifizierung von Kriminellen und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Drogen, Terrorismus, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und anderer krimineller Aktivitäten genutzt. Dieses Framework wird nun deutlich verbessert Hinzufügen von Gesichtsbildern und Polizeiaufzeichnungen, die für die Strafverfolgung von entscheidender Bedeutung sind, und durch die Zentralisierung der Datenflüsse, um sie zu ermöglichen beschleunigt und effektiver.  

Das Die neue Prüm-II-Verordnung wird Informationslücken schließen und die Prävention, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten in der EU stärken, Förderung der Sicherheit für alle in Europa.  

Die neuen Regeln werden den Datenaustausch verbessern, erleichtern und beschleunigen im Rahmen des bestehenden Prüm-Rahmens durch:

  • Beibehaltung des bestehenden automatisierten Austauschs von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregistrierungsdaten.
  • Ermöglichen der Suche nach Fahrzeugregistrierungsdaten anhand der Identitätsdaten von Kriminellen.
  • Beginn des automatisierten Datenaustauschs zu Gesichtsbildern und Polizeiakten.
  • Einrichtung eines zentralen Routers zur Vereinfachung des automatisierten Austauschs biometrischer Daten.
  • Einrichtung des European Police Records Index System (EPRIS), um den automatisierten Austausch von Polizeiakten zu ermöglichen.
  • Sicherstellung, dass nach einem bestätigten Abgleich biometrischer Daten durch den Austausch von Identifikationsdaten innerhalb von 48 Stunden eine Nachverfolgung erfolgt.
  • Einbeziehung von Europol in den Prüm-Rahmen.
  • Anpassung des Austauschs im Rahmen des Prüm-Rahmens an den Datenschutzrahmen mit strengen Schutzmaßnahmen.

Nächste Schritte

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Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Verordnung nun im Einklang mit der erzielten politischen Einigung förmlich verabschieden.

Hintergrund

Der Prüm-II-Vorschlag ist Teil eines kohärenten Pakets, das außerdem Folgendes umfasst: Empfehlung des Rates zur Stärkung der operativen grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit im Juni 2022 angenommen und a Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten verabschiedet im Mai 2023.

Der Prüm-II-Vorschlag ist die letzte und fehlende Säule des Polizeikooperationspaket Dezember 2021.

Mehr Infos

Informationsaustausch (europa.eu)

Vorschlag für eine Verordnung zum automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“)

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
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