EU
REFIT: Kommission macht das EU-Recht leichter, einfacher und kostengünstiger

Wenige Tage vor dem Europäischen Rat treibt die Kommission die EU-Agenda für intelligente Regulierung weiter voran. Eine heute (18. Juni) angenommene Mitteilung zeigt, dass die Die Umsetzung des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ist in vollem Gange und das EU-Recht wird tatsächlich leichter, einfacher und weniger kostspielig.. Darüber hinaus verstärkt die Kommission die Dynamik intelligenter Regulierung, indem sie eine Reihe von Vorschlägen vorlegt neue Initiativen zur Vereinfachung, zur Rücknahme ausstehender Vorschläge und zur Aufhebung bestehender Rechtsvorschriftendem „Vermischten Geschmack“. Seine Erstausgabe eines jährlichen Anzeigers bewertet die Fortschritte, die in allen Politikbereichen und für jede einzelne Initiative erzielt wurden, auch auf Seiten des Rates und des Parlaments. (Details siehe unten und MEMO).
Präsident Barroso sagte: Die Kommission erweitert ihre Agenda für intelligente Regulierung. REFIT ist wichtig für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa. Wir wollen das Leben unserer Bürger und Unternehmen erleichtern, indem wir das EU-Recht auf die Bereiche konzentrieren, die am besten auf europäischer Ebene geregelt werden können, und es gleichzeitig schlanker, einfacher und kostengünstiger gestalten. Wir machen gute Fortschritte. Doch Ergebnisse kommen nicht über Nacht. Erfolg erfordert kontinuierliche Anstrengungen, klare politische Prioritäten und die Eigenverantwortung aller EU-Institutionen und insbesondere der Mitgliedstaaten. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Arbeit in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen.
Die heutige REFIT-Mitteilung und der Anzeiger heben die Fortschritte in den folgenden Bereichen hervor:
Maßnahmen der Kommission
Die meisten Gesetzesvorschläge zur Vereinfachung und Verringerung der Belastung, die im Oktober 2013 identifiziert wurden, wurden bereits angenommen oder sollen in diesem Jahr angenommen werden. Die Kommission hat dies offiziell gebilligt und veröffentlicht 53-Auszahlungen von ausstehenden Vorschlägen nach Anhörung des Parlaments und des Rates, einschließlich aller neun REFIT-Initiativen. Die Kommission hat auch beschlossen, eine Reihe von Vorschlägen nicht vorzulegen, beispielsweise in Bezug auf den Arbeitsschutz für Friseure. Die Kommission bereitet die Aufhebung bestehender EU-Rechtsvorschriften wie vorgesehen vor, und die Arbeiten an Bewertungen und Eignungsprüfungen in Bereichen wie Abfall, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie dem Allgemeinen Lebensmittelgesetz haben begonnen.
Maßnahmen des Rates und des Europäischen Parlaments
Seit Oktober 2013 hat der Gesetzgeber (Parlament und Rat) eine Reihe wichtiger Vorschläge zur Vereinfachung und Verringerung der Belastung angenommen, darunter Rechtsvorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, zur Auftragsvergabe und zum digitalen Fahrtenschreiber.
Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Schätzungen zufolge ergibt sich ein bis zu 1 / 3 hoher Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit EU-Rechtsvorschriften aus nationalen Umsetzungsmaßnahmen1. Die Mitgliedstaaten tragen daher die wichtige Verantwortung nicht nur für die rechtzeitige Umsetzung und uneingeschränkte Anwendung des EU - Rechts, sondern auch für die Einhaltung des EU - Rechts auf die am wenigsten belastende Weise. In dieser Hinsicht liegt es an den Behörden der Mitgliedstaaten, die Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen, die die EU-Gesetzgebung bietet, und sicherzustellen, dass die EU-Gesetze auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene so wirksam und effizient wie möglich angewendet werden.
Die Kommission hat heute neue REFIT-Maßnahmen angekündigt
Damit die EU-Gesetzgebung ihren Zweck erfüllt, sind kontinuierliche Anstrengungen erforderlich. Aus diesem Grund führt die Kommission REFIT als fortlaufendes Programm ein und hat kürzlich Aktualisierung der Kartierung und Überprüfung des EU-Rechtsbestands die erstmals im Jahr 2013 im Rahmen von REFIT durchgeführt wurde. Dabei wurden auch die seit Oktober 2013 eingegangenen Kommentare und Vorschläge verschiedener Interessenträger zur REFIT-Agenda der Kommission berücksichtigt.
Auf der Grundlage dieser Analyse ist die Kommission der Auffassung, dass neue Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung der Belastung sind in mehreren Bereichen gewährleistet. Zu diesen Initiativen gehören die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften für Ausweis- und Reisedokumente, die Entwicklung einer neuen umfassenden Architektur für Unternehmensstatistiken, die Ausweitung der zentralen Anlaufstelle im Bereich der Mehrwertsteuer auf alle Unternehmen sowie die Entwicklung von Verbrauchsgütern ein EU-MwSt.-Webportal, das Unternehmen über nationale und EU-MwSt.-Vorschriften sowie über die Kodifizierung von Rechtsvorschriften zu Drittlandlisten für Visumpflichten informiert.
Die Kommission wird Aufhebung von Rechtsvorschriften in weiteren Bereichen vorzubereiten: Energiekennzeichnung, Transporttarife und -bedingungen, Gemeinsame Agrarpolitik und standardisierte Berichterstattung im Umweltbereich. Darüber hinaus überprüft die Kommission den Besitzstand im Hinblick auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, um Maßnahmen zu ermitteln, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der in den Verträgen festgelegten Übergangsfrist aufgehoben werden könnten.
Die Kommission hält es für eine gute Gesetzesverwaltung Vorschläge zurückziehen, die im Gesetzgebungsverfahren nicht vorankommen, um einen Neuanfang zu ermöglichen oder um alternative Wege zu finden, um den beabsichtigten gesetzgeberischen Zweck zu erreichen. Eine genaue Prüfung aller anstehenden Vorschläge vor dem Gesetzgeber hat dazu geführt, dass weitere Vorschläge ermittelt wurden, die entweder veraltet sind oder vom Gesetzgeber nicht unterstützt werden und daher zurückgezogen werden sollten. Dazu gehören Vorschläge zu Anlegerentschädigungssystemen, schwangeren Arbeitnehmerinnen, Gebühren für die Luftsicherheit und zu einem Entschädigungsfonds für Ölverschmutzungsschäden. Ein Vorschlag zur Befreiung von Kleinstunternehmen von bestimmten Lebensmittelhygienevorschriften, der seit 2007 im Gesetzgebungsverfahren anhängig ist, wird ebenfalls zur Rücknahme vorgeschlagen.
Angesichts zeitlicher Überlegungen zum neuen Gesetzgeber wird sich die derzeitige Kommission auf wichtige Punkte in 2014 konzentrieren. Die Kommission prüft seine Planungsagenda und wird nur die wichtigsten Punkte behalten.
Schließlich beabsichtigt die Kommission Mittelfristig werden mehrere neue Evaluierungen und Fitness-Checks durchgeführt der Leistung bestehender EU-Vorschriften und der Anwendung des Vertragsrechts.
Ein gemeinsames Unterfangen
Die regulatorische Eignung kann nur gemeinsam von europäischen Institutionen, Mitgliedstaaten und Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft erreicht werden. Der regulatorischen Eignung sollte Vorrang eingeräumt werden, und alle EU-Organe sollten die Auswirkungen ihrer politischen Entscheidungen in der Vorbereitungsphase oder im Gesetzgebungsverfahren bewerten. Heutzutage treten immer noch regelmäßig Hindernisse für eine intelligente Regulierung auf, da die anderen Institutionen, Mitgliedstaaten und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft nicht genügend Engagement und Eigenverantwortung zeigen.
Die Kommission überwacht die Umsetzung dieser und aller anderen REFIT-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten und den Stand der Dinge in die nächste Ausgabe des Anzeigers für 2015 geplant. Die Kommission arbeitet weiterhin mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammen, um fundiertere Informationen über die Auswirkungen der EU-Regulierung zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Arbeit fließen in den nächsten REFIT-Anzeiger ein.
Eine neue hochrangige Gruppe
Bisher haben zwei hochrangige Gruppen für bessere Rechtsetzung und Verwaltungslasten die Kommission bei der Umsetzung ihrer Agenda für intelligente Rechtsetzung unterstützt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Unterstützung und dieses Fachwissen am sinnvollsten kombiniert werden können eine einzelne Gruppe mit einem überarbeiteten Mandat zur Bewertung der Auswirkungen der EU-Vorschriften auf die Situation in den Mitgliedstaaten. Die Kommission wird den Vorschlag zur Schaffung dieser neuen hochrangigen Gruppe in den kommenden Monaten vorlegen.
Nächste Schritte
Die Kommission wird weiterhin alle REFIT-Initiativen umsetzen, die in ihrem Arbeitsprogramm für 2014 aufgeführt sind.
Alle heute vorgestellten neuen Initiativen sind vorläufig im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen aufgeführt und müssen im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 bestätigt werden.
Mehr Infos
MEMO
Die heutige Mitteilung und der Anzeiger zum REFIT-Website
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