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Digitale Wirtschaft

Kommission verabschiedet Regeln für unabhängige Prüfungen im Rahmen des Digital Services Act

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Die Kommission hat ein Delegierte Verordnung mit Regeln für unabhängige Audits zur Bewertung der Konformität sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Gemäß dem DSA müssen unabhängige Prüfer mindestens einmal im Jahr die Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen durch sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen bewerten. Die Prüfberichte sollten eine klare Stellungnahme zur Übereinstimmung des geprüften Dienstes mit dem DSA enthalten.

Gemäß den Anforderungen des DSA legt die delegierte Verordnung die Schritte fest, die die benannten Dienste ergreifen müssen, um die Fähigkeiten und Unabhängigkeit ihres Prüfers zu überprüfen. Außerdem werden darin die wichtigsten Grundsätze festgelegt, die Prüfer bei der Durchführung von DSA-Prüfungen anwenden sollten.

Die Prüfer verwenden zur Erstellung die Vorlagen unabhängige Prüfungen, während sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen Vorlagen verwenden, um ihre zu erstellen Umsetzungsberichte. Durch verbindliche Vorlagen wird die Vergleichbarkeit zwischen den Berichten verschiedener Dienste gewährleistet.

Audits stellen ein wichtiges Instrument der Rechenschaftspflicht dar und sind Teil der verschiedenen Transparenzanforderungen des DSA. Der 19 Dienste im April 2023 benannt sollten spätestens 16 Monate nach ihrer Benennung, z. B. Ende August 2024, einem ersten Audit unterzogen werden. Sie müssen den Auditbericht an die Kommission und die zuständige Behörde in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat übermitteln veröffentlichen diese Berichte spätestens innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung des Audit-Umsetzungsberichts.

Die Kommission übermittelte die delegierte Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Regeln sollen innerhalb von drei Monaten in Kraft treten, sofern von den anderen Institutionen kein Einspruch erhoben wird. 

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