Antitrust-
Kartellrecht: Kommission sendet Mitteilung der Beschwerdepunkte an Apple, um Bedenken hinsichtlich App-Store-Regeln für Musik-Streaming-Anbieter auszuräumen
Die Europäische Kommission hat Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie ihre Bedenken hinsichtlich der App-Store-Regeln für Musik-Streaming-Anbieter klarstellt.
Dieser Verfahrensschritt folgt dem der Kommission Mitteilung der Beschwerdepunkte Darin wurde die vorläufige Ansicht der Kommission dargelegt, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, indem es (i) Entwicklern von Musik-Streaming-Apps seine eigene Zahlungstechnologie für In-App-Käufe auferlegte („IAP-Verpflichtung“) und (ii) App-Entwicklern die Möglichkeit einschränkte, das iPhone zu informieren und iPad-Nutzer alternativer Musikabonnementdienste („Anti-Lenkungspflichten“).
Die heutige Mitteilung der Beschwerdepunkte stellt klar, dass die Kommission für die Zwecke dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr zur Rechtmäßigkeit der IAP-Verpflichtung Stellung bezieht, sondern sich auf die vertragliche Beschränkungen die Apple den App-Entwicklern auferlegt hat.
Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die Anti-Lenkungsverpflichtungen von Apple unlautere Handelsbedingungen darstellen, die gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) verstoßen. Insbesondere ist die Kommission besorgt darüber, dass die von Apple den Entwicklern von Musik-Streaming-Apps auferlegten Anti-Steering-Verpflichtungen diese Entwickler daran hindern, die Verbraucher darüber zu informieren, wo und wie sie Streaming-Dienste zu niedrigeren Preisen abonnieren können.
Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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