Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
Arbeitsvereinbarung zwischen EPPO und OLAF: Sicherstellen, dass kein Fall unentdeckt bleibt
Eine Arbeitsvereinbarung als Grundlage für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Büros wurde heute in Luxemburg von Ville Itälä, Generaldirektor des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung, und der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Kӧvesi unterzeichnet.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) führt Verwaltungsuntersuchungen durch, während die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) strafrechtliche Ermittlungen durchführt und Fälle, die in ihre Zuständigkeit fallen, vor nationalen Gerichten verfolgt. Das gemeinsame Ziel besteht darin, die Aufdeckung von Betrug auf EU-Ebene zu erhöhen, Doppelarbeit zu vermeiden, die Integrität und Effizienz strafrechtlicher Ermittlungen zu schützen und die Wiedereinziehung von Schadensersatz zu maximieren. Beide Ämter werden ihre Ermittlungs- und sonstigen Kapazitäten bündeln, um den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu verbessern.
Laura Kӧvesi sagte: „Diese Arbeitsvereinbarung ermöglicht es uns, unsere jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen, um so effizient wie möglich zusammenzuarbeiten und nur ein Ziel vor Augen zu haben: das Geld der EU-Steuerzahler besser zu schützen und alle Verbrechen gegen die EU-Haushalt so schnell wie möglich gerecht zu werden.“
Ville Itälä fügte hinzu: „Die Arbeitsvereinbarung zwischen OLAF und der EUStA ist ein wichtiger Meilenstein in unserer zukünftigen Beziehung. Sie legt konkret fest, wie wir auf der Grundlage von Vertrauen und Transparenz zusammenarbeiten werden. Sie konzentriert sich auf einen schnellen, wirksamen und gegenseitigen Informationsaustausch und sollte sicherstellen, dass kein Fall unentdeckt bleibt. Dies trägt wesentlich dazu bei, dass wir gemeinsam den Kampf gegen Betrug und Korruption zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU verstärken können.“
Die Arbeitsvereinbarung legt unter anderem fest, wie die beiden Ämter Informationen austauschen, potenzielle Fälle melden und weiterleiten und sich bei ihren jeweiligen Ermittlungen gegenseitig unterstützen. Es behandelt auch, wie OLAF bei Bedarf ergänzende Untersuchungen durchführt, sowie sicherzustellen, dass die beiden Ämter regelmäßig Informationen über Trends austauschen und gemeinsame Schulungen und Personalaustauschprogramme durchführen.
Den vollständigen Vertragstext finden Sie hier.
OLAF Mission, Mandat und Kompetenzen
Das OLAF hat die Aufgabe, Betrug mit EU-Mitteln aufzudecken, zu untersuchen und zu stoppen.
Das OLAF erfüllt seinen Auftrag durch:
· Durchführung unabhängiger Ermittlungen zu Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln, um sicherzustellen, dass das gesamte Geld der EU-Steuerzahler in Projekte fließt, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europa schaffen können;
· Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die EU-Institutionen durch die Untersuchung schwerwiegenden Fehlverhaltens von EU-Bediensteten und Mitgliedern der EU-Institutionen;
· Entwicklung einer soliden EU-Betrugsbekämpfungspolitik.
In seiner unabhängigen Ermittlungsfunktion kann das OLAF Fälle von Betrug, Korruption und anderen Straftaten untersuchen, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen und Folgendes betreffen:
· alle EU-Ausgaben: Die wichtigsten Ausgabenkategorien sind Strukturfonds, Agrarpolitik und ländliche
Entwicklungsfonds, direkte Ausgaben und Außenhilfe;
· einige Bereiche der EU-Einnahmen, hauptsächlich Zölle;
· Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten von EU-Bediensteten und Mitgliedern der EU-Institutionen.
Sobald das OLAF seine Untersuchung abgeschlossen hat, obliegt es den zuständigen EU- und nationalen Behörden, die Empfehlungen des OLAF zu prüfen und darüber zu entscheiden. Alle betroffenen Personen gelten bis zum Beweis der Schuld vor einem zuständigen nationalen oder EU-Gericht als unschuldig.
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