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Europäische Kommission

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung der italienischen Regelung zur Unterstützung von Unternehmen in Friaul-Julisch Venetien im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine

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Die Europäische Kommission hat eine Änderung einer bestehenden italienischen Regelung zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die in der Region Friaul-Julisch Venetien im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine tätig sind. Die Änderung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Krisenrahmen, angenommen von der Kommission am 23. MÄRZ 2022 und am geändert 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022, gestützt auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“), in dem anerkannt wird, dass die Wirtschaft der EU von einer ernsthaften Störung betroffen ist.

Die Kommission genehmigte die ursprüngliche Regelung in August 2022 (SA.102721). Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von (i) begrenzten Beihilfebeträgen; (ii) Liquiditätsunterstützung in Form von Garantien; (iii) Liquiditätsunterstützung in Form von subventionierten Darlehen; und (iv) Beihilfen für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlich starker Erhöhungen der Erdgas- und Strompreise. Italien hat die folgenden Änderungen an der bestehenden Regelung mitgeteilt: (i) a Budgeterhöhung um 240 Mio. €; (ii) eine Verlängerung des Programms bis zum 31. Dezember 2023; und (iii) eine Anhebung der Beihilfehöchstgrenzen gemäß dem Befristeten Krisenrahmen in seiner geänderten Fassung am 28. Oktober 2022.

Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung in ihrer geänderten Fassung weiterhin notwendig, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisenrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Änderung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisenrahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Aktenzeichen SA.105004 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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