Argentina
EU begrüßt WTO-Entscheidung gegen die argentinischen Maßnahmen bei der Einfuhr

Handelskommissar Karel De Gucht begrüßte heute (22. August) die Entscheidung eines unabhängigen Gremiums der Welthandelsorganisation (WTO), dass bestimmte Bedingungen, die Argentinien für Unternehmen eingeführt hat, die Waren in das Land importieren möchten, gegen das WTO-Recht verstoßen.
Kommissar De Gucht kommentierte das Urteil wie folgt:Ich habe den Widerstand gegen Protektionismus zu einem meiner Markenzeichen als EU-Handelskommissar gemacht. Dieser Fall sendet ein wichtiges Signal, dass Protektionismus nicht akzeptabel ist. Ich fordere Argentinien auf, schnell zu handeln. die Entscheidung des WTO-Panels einzuhalten unddiese illegalen Maßnahmen aufzuheben und den Weg für einen fairen Wettbewerb von EU-Waren auf dem argentinischen Markt zu ebnen.“
Die EU hatte im Mai 2012 gemeinsam mit den USA und Japan eine offizielle Beschwerde gegen die Maßnahmen eingereicht. Das heutige Urteil des WTO-Panels bestätigt diese Forderungen und fällt ein klares Urteil: Argentinien darf von einheimischen Importeuren und ausländischen Unternehmen nicht verlangen, bestimmte Praktiken zu akzeptieren, die ihnen die argentinischen Behörden als Voraussetzung für die Einfuhr von Waren ins Land aufzwingen.
Zu diesen Praktiken gehören Anforderungen an:
(a) Den Wert ihrer Einfuhren nach Argentinien mit mindestens dem Gegenwert der Ausfuhren ausgleichen;
(b) ihre Einfuhren entweder mengenmäßig oder wertmäßig begrenzen;
(c) einen bestimmten Grad an lokalem Anteil in ihrer inländischen Produktion erreichen;
(d) in Argentinien investieren und;
(e) alle in Argentinien erzielten Gewinne im Land behalten.
Das WTO-Gremium urteilte auch gegen ein Verfahren namens „Declaración Jurada Anticipada de Importación“ (DJAI). Dieses Verfahren verpflichtet Unternehmen, vor der Einfuhr von Waren die Genehmigung der argentinischen Behörden einzuholen.
Argentinien hat die Maßnahmen im Rahmen seiner sogenannten „gelenkten Handelspolitik“ eingeführt. Ziel dieser Politik ist es, lokal erzeugte Produkte durch Importe zu ersetzen und die Handelsdefizite des Landes gegenüber anderen Ländern oder Regionen zu verringern oder zu beseitigen. Das WTO-Urteil stellt sicher, dass Argentinien diese Politik nicht unter Missachtung seiner WTO-Verpflichtungen umsetzen kann. Die Maßnahmen stellen eine erhebliche Belastung für Importeure von EU-Produkten nach Argentinien dar und beeinträchtigen zudem die Geschäftsfähigkeit ausländischer Unternehmen im Land.
Hintergrund
Die EU, Japan und die USA leiteten im Mai 2012 ein Streitbeilegungsverfahren vor der WTO ein. Erste Konsultationen mit Argentinien im Juli 2012 brachten keine einvernehmliche Lösung. Daraufhin setzte die WTO im Januar 2013 ein Panel ein. Alle Parteien haben nun 60 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des Panels Berufung einzulegen. Wird keine Berufung eingelegt oder ist ein Berufungsverfahren abgeschlossen, muss Argentinien die geltenden Vorschriften umgehend oder innerhalb einer angemessenen Frist ändern. Diese Frist wird entweder zwischen Argentinien, der EU, den USA und Japan ausgehandelt oder von einem WTO-Schiedsrichter festgelegt.
Mehr Infos
Bericht des WTO-Panels
Fragen und Antworten: EU-Klage gegen argentinische Importbeschränkungen vor der WTO (6 Dezember 2012)
Pressemitteilung: EU stellt argentinische Importbeschränkungen in Frage (25 Mai 2012)
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