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Europäische Kommission

Kommission genehmigt portugiesisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 140 Mio. EUR zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft zu fördern

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Die Europäische Kommission hat ein 140 Millionen Euro teures portugiesisches Programm zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan genehmigt, um den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft im Einklang mit der EU-Kommission zu fördern Green Deal Industrieplan. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 und am geändert 20 November 2023, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Kraftstoffabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind.

Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von a variable Prämie im Rahmen eines Zwei-Wege-Differenzvertrags für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Die Beihilfe wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben, bei dem Produzenten von erneuerbarem Wasserstoff und Biomethan-Produzenten getrennt miteinander konkurrieren. Im Ausschreibungsverfahren werden die Begünstigten auf Grundlage des Ausübungspreises pro MWh angebotenem erneuerbarem Wasserstoff oder Biomethan ausgewählt.

Die Kommission stellte fest, dass die portugiesische Regelung den im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere wird die Beihilfe (i) auf der Grundlage einer Regelung mit geschätztem Kapazitätsvolumen und Budget gewährt; (ii) erfolgt in Form eines beidseitigen Differenzvertrags und (iii) wird spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt. Darüber hinaus unterliegt die Beihilfe Bedingungen zur Begrenzung unzulässiger Wettbewerbsverzerrungen, einschließlich Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit das Bieterverfahren. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern, die für die Umsetzung des Programms von Bedeutung sind REPower EU-Plan und dem Green Deal Industrieplanim Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.109042 in der staatliche Beihilferegister zum Wettbewerb der Kommission Website oSobald alle Vertraulichkeitsprobleme geklärt sind.

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