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Coronavirus

Kommission genehmigt dänische Regelung in Höhe von 2.7 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat eine dänische Regelung in Höhe von rund 2.7 Millionen Euro (20 Millionen DKK) genehmigt, um Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie erhebliche saisonale Verluste erlitten haben. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen. Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die aufgrund der während der Feierlichkeiten in Kraft getretenen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht in der Lage waren, saisonale Waren zu verkaufen und bestimmte saisonale Ausgaben zu decken – wie zum Beispiel Einwegdekorationen im Zusammenhang mit Feiertagen oder saisonal verderbliche Lebensmittel Dezember 2021.

Infolgedessen erlitten diese Unternehmen deutliche saisonale Verluste. Der Zweck des Programms besteht darin, den Liquiditätsbedarf der Begünstigten zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach der Pandemie fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die dänische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 290,000 EUR pro Unternehmen, das in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig ist, 345,000 EUR pro Unternehmen, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist, und 2.3 Mio. EUR pro Unternehmen, das in allen anderen Sektoren tätig ist, nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt.

Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.101840 in der Zustand Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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