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Sicherheit im Seeverkehr: Rat und Parlament erzielen eine Einigung, um eine sauberere Schifffahrt in der EU zu gewährleisten

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Um eine sicherere und sauberere Schifffahrt in der EU zu gewährleisten, erzielten die Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über eine überarbeitete Richtlinie zur Meeresverschmutzung durch Schiffe als Teil des Legislativpakets „Seesicherheit“.

„Meere und Ozeane sind unser Gemeinwohl. Diese neuen Regeln werden die EU an die Spitze bringen, wenn es um saubere Schifffahrt geht. Wir haben einen Kompromiss gefunden, der für sauberere Meere in Europa sorgt und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für eine Dynamik schafft.“ Versandsindustrie."
Paul Van Tigchelt, belgischer Vizepremierminister und Minister für Justiz und Nordsee

Die überarbeitete Richtlinie enthält internationale Standards in EU-Recht umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für die illegale Einleitung von Schadstoffen abschreckenden, wirksamen und verhältnismäßigen Maßnahmen unterliegen Strafen um die Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern und die Meeresumwelt besser vor Verschmutzung durch Schiffe zu schützen.

Insgesamt wird die EU dadurch mit modernen Instrumenten zur Unterstützung ausgestattet sauberer Versand durch die Angleichung der EU-Vorschriften an internationale Standards und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den maritimen Sektor bei gleichzeitiger Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung durch einen verbesserten Kooperationsrahmen zwischen europäischen und nationalen Behörden.

Hauptziele der überarbeiteten Richtlinie

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften zielen hauptsächlich darauf ab:

  • Erweitere Umfang der aktuellen Richtlinie zur Abdeckung illegaler Einleitungen von Schadstoffen in verpackter Form, Abwasser, Müll sowie eingeleitetem Wasser und Rückständen
  • Schaffung eines gestärkten Rechtsrahmens für Strafen und ihre wirksame Anwendung, die es den nationalen Behörden ermöglicht, eine abschreckende und konsequente Verhängung von Sanktionen bei Verschmutzungsvorfällen durch Schiffe in allen europäischen Meeren sicherzustellen
  • trennen die Verwaltungssanktionen Regelung von der Regelung strafrechtlicher Sanktionen, die im neuen Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität verankert ist.

Kernelemente der neuen Gesetzgebung

Die allgemeine Ausrichtung des Kommissionsvorschlags wurde von den Mitgesetzgebern beibehalten. Allerdings führt das vorläufige Abkommen mehrere Änderungen ein, um dies sicherzustellen Klarheit und Kohärenz im Interesse des Schutzes der Meeresumwelt mit internationalen Regeln und Verfahren, insbesondere denen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL).

Angesichts der unterschiedlichen Rechtssysteme in den Mitgliedsstaaten macht die vorläufige Einigung auch deutlicher, dass es sich um die betreffende Gesetzgebung handelt Verwaltungsstrafen und zieht damit eine klare Grenze zwischen dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie und dem des neuen Gesetzesentwurfs zu Umweltkriminalität.

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Endlich ausreichend Flexibilität wurde hinsichtlich der Pflichten der Mitgliedstaaten zur Überprüfung und Meldung von Verschmutzungsvorfällen eingeführt, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und um der unterschiedlichen Situation der Mitgliedstaaten in Bezug auf geografische Lage, Ressourcen und Fähigkeiten Rechnung zu tragen.

Nächste Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss von beiden Mitgesetzgebern genehmigt werden, bevor der Gesetzgebungsakt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen wird. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie 30 Monate Zeit, um deren Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.

Hintergrundinformationen

Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Sicherheit des Seeverkehrs, das die Kommission am 1. Juni 2023 vorgelegt hat. Die fünf Legislativvorschläge, darunter die zur Untersuchung von Unfällen auf See, zur Einhaltung der Flaggenstaatanforderungen, zur Hafenstaatkontrolle und zur Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), Ziel ist es, die EU-Vorschriften zur Sicherheit im Seeverkehr zu modernisieren und die Wasserverschmutzung durch Schiffe zu verringern. Da 75 % des EU-Außenhandels über den Seeweg abgewickelt werden, ist der Seeverkehr nicht nur die Lebensader einer globalisierten Wirtschaft, sondern auch eine Lebensader für die Inseln sowie die peripheren und abgelegenen Meeresregionen der EU. Obwohl die Sicherheit im Seeverkehr in EU-Gewässern derzeit sehr hoch ist, es nur wenige Todesopfer gibt und in jüngster Zeit keine größeren Ölkatastrophen aufgetreten sind, werden immer noch jedes Jahr mehr als 2 000 Unfälle und Zwischenfälle auf See gemeldet. Die Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzespakets zur Sicherheit des Seeverkehrs wird ein konkretes Ergebnis des Engagements der EU für nachhaltige und intelligente Mobilität sein. Marian-Jean Marinescu (EVP/RO) ist der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Dossier, während die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Vălean bei den interinstitutionellen Gesprächen durch den Direktor der GD MOVE, Fotini Ioannidou, vertreten wurde.

Überarbeitete Richtlinie zur Meeresverschmutzung durch Schiffe, allgemeine Ausrichtung des Rates, 4. Dezember 2023

Überarbeitete Richtlinie zur Meeresverschmutzung durch Schiffe, Vorschlag der Kommission, 1. Juni 2023

Europäischer Green Deal (Hintergrundinformationen)

Maritime Sicherheit (Hintergrundinformationen)

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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