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EU-Abfallrecht

Einigung über strengere EU-Vorschriften für Abfalltransporte erzielt

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Letzte Woche haben Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Verfahren und Kontrollmaßnahmen für Abfallverbringungen erzielt.

Das vereinbarte Gesetz zielt darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit wirksamer zu schützen und gleichzeitig dazu beizutragen, die Klimaneutralitäts-, Kreislaufwirtschafts- und Null-Schadstoff-Ziele der EU zu erreichen.

Verschärfung der Regeln für den Export von Abfällen außerhalb der EU

EU-Exporte bestimmter ungefährlicher Abfälle und Mischungen ungefährlicher Abfälle zur Verwertung (dh zur Verwendung für andere Zwecke) sind nur in solche Nicht-OECD-Länder gestattet, die einer umweltgerechten Behandlung dieser Abfälle zustimmen und diese erfüllen Art und Weise, unter anderem durch die Einhaltung internationaler Arbeits- und Arbeitnehmerrechtskonventionen. Die Kommission erstellt eine Liste dieser Empfängerländer, die mindestens alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Das Parlament sorgte dafür, dass Kunststoffabfälle innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr in Nicht-OECD-Länder exportiert werden dürfen. Für den Export von Kunststoffabfällen in OECD-Länder gelten strengere Bedingungen, einschließlich der Verpflichtung zur Anwendung des vorherigen schriftlichen Benachrichtigungs- und Zustimmungsverfahrens sowie einer strengeren Überwachung der Einhaltung.

Besserer Informationsaustausch und klarere Regeln für Sendungen innerhalb der EU

Die Verhandlungsführer waren sich einig, dass sämtliche Verbringungen von Abfällen, die zur Entsorgung in ein anderes EU-Land bestimmt sind, grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Abfalltransporte, die zur Verwertung bestimmt sind, müssen strenge Anforderungen an die vorherige schriftliche Benachrichtigung, Zustimmung und Information erfüllen.

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Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten der Informations- und Datenaustausch über Abfallverbringungen in der EU über einen zentralen elektronischen Hub digitalisiert wird, um die Berichterstattung und Transparenz zu verbessern.

Verstärkte Prävention und Aufdeckung illegaler Lieferungen

Das Abkommen sieht die Einrichtung einer Durchsetzungsgruppe vor, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei der Verhinderung und Aufdeckung illegaler Lieferungen zu verbessern. Die Kommission kann in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden Inspektionen durchführen, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass es zu illegalen Abfallverbringungen kommt.

Berichterstatter Pernille Weiss (EVP, DK) sagte: „Das Ergebnis unserer Verhandlungen wird den Europäern mehr Gewissheit geben, dass unsere Abfälle angemessen entsorgt werden, egal wohin sie verschifft werden.“ Die EU wird endlich die Verantwortung für ihren Plastikmüll übernehmen, indem sie dessen Export in Nicht-OECD-Länder verbietet. Wir folgen einmal mehr unserer Vision, dass Abfall bei richtiger Bewirtschaftung eine Ressource ist, aber auf keinen Fall der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit schaden sollte.“

Nächste Schritte

Parlament und Rat müssen dem Abkommen formell zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.

Hintergrund

Am 17. November 2021 legte die Kommission a Vorschlag zur Reform der EU-Vorschriften zur Abfallverbringung, in der Verfahren und Kontrollmaßnahmen für die Verbringung von Abfällen in Abhängigkeit von Herkunft, Bestimmungsort und Transportweg, der Art der verschifften Abfälle und der Art der Abfallbehandlung bei Ankunft am Bestimmungsort festgelegt werden.

Auf internationaler Ebene ist die Basler Übereinkommen regelt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung. Auch die OECD hat eine rechtsverbindliche Regelung verabschiedet Entscheidung (das "OECD-Kontrollsystem„) zur Erleichterung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, zwischen OECD-Ländern.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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