Verbraucherschutz
Besserer Verbraucherschutz: Neue EU-Regeln für fehlerhafte Produkte
Die EU möchte die bestehenden Regeln für fehlerhafte Produkte aktualisieren, um Verbraucher besser zu schützen und mit der Entwicklung neuer Technologien Schritt zu halten, Wirtschaft.
Die bestehende Produkthaftungsrichtlinie wurde vor fast 40 Jahren verabschiedet. Im September 2022, Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag veröffentlicht die Richtlinien anzupassen, um den technologischen Vorteilen neuerer Produkte gerecht zu werden.
Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist es, einheitliche Regeln für die EU-Länder festzulegen, das ordnungsgemäße Funktionieren der digitalen und zu gewährleisten Kreislaufwirtschaft und helfen Sie Opfern fehlerhafter Produkte, eine gerechtere Entschädigung zu erhalten.
Geltungsbereich der überarbeiteten Haftungsregeln
Um die Veränderungen in der digitalen und grünen Welt besser abzubilden, muss die bestehende Produktdefinition um Software-Updates, künstliche Intelligenz oder digitale Dienste, beispielsweise Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme, erweitert werden.
Gleichzeitig schließen die überarbeiteten Regeln Open-Source- oder freie Software aus dem Anwendungsbereich aus, da diese Software auf Verbesserungen seitens der Benutzer angewiesen ist. Dies bedeutet, dass die Entwickler nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch andere Benutzer verursacht werden.
So wie die EU ist engagiert sich für mehr Nachhaltigkeit, Produkte sollten langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar und aufrüstbar sein. Auch die Haftungsregeln für Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft sollten modernisiert werden, um sicherzustellen, dass sie für Unternehmen, die Produkte erheblich verändern, klar und fair sind.
Beschädigung:
Derzeit erkennt die Richtlinie nur körperliche Schäden als legitimen Grund für die Geltendmachung von Schadensersatz an. Nach den neuen Regelungen ist es möglich, eine Entschädigung für ärztlich anerkannte psychische Schäden zu verlangen, die einer Therapie oder ärztlichen Behandlung bedürfen.
Schadensersatz kann auch für die Zerstörung oder irreversible Beschädigung von Daten, beispielsweise das Löschen von Dateien von einer Festplatte, verlangt werden. Der Schaden muss jedoch 1,000 € übersteigen.
Haftung
Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Haftungsdauer 20 Jahre betragen.
Das Parlament will die Haftungsdauer in einigen Fällen auf 30 Jahre verlängern, wenn Schäden erst nach längerer Zeit sichtbar werden.
Nach der überarbeiteten Richtlinie soll es in der EU immer jemanden geben, der für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurde, auch wenn das Produkt außerhalb der EU hergestellt wurde. Dies kann entweder der Importeur des Produkts oder ein Vertreter des Herstellers sein. Wenn es kein haftpflichtiges Unternehmen gibt, könnten Verbraucher dennoch über nationale Systeme entschädigt werden.
Klareres Entschädigungsverfahren
Ziel des Parlaments ist es, das Verfahren zum Nachweis zu vereinfachen, dass ein Produkt fehlerhaft war, einen Schaden verursacht hat und ein berechtigter Grund für die Geltendmachung von Schadensersatz besteht.
Die Abgeordneten möchten, dass die nationalen Verbraucherschutzbehörden Leitlinien und Informationen für Schadensersatzansprüche auf leicht zugängliche und verständliche Weise bereitstellen.
Geschädigte Verbraucher können bei nationalen Gerichten beantragen, dass die Hersteller Beweise offenlegen, die bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs hilfreich sein können.
In der aktuellen Richtlinie liegt die Mindestschadensschwelle für einen Schadensersatzanspruch bei 500 €. Das Parlament schlägt vor, die Schwelle abzuschaffen, damit Verbraucher Fehler als mögliche Schadensursache für jedes Produkt nachweisen können.
Mangelhaftigkeit
Das Parlament ist der Ansicht, dass ein Produkt als fehlerhaft gelten sollte, wenn es für den Durchschnittsverbraucher nicht sicher ist.
Die Mängel können mit dem Design eines Produkts, seinen technischen Merkmalen und Anweisungen, seiner vorhersehbaren Verwendung, Auswirkungen, die andere Produkte auf das fehlerhafte Produkt haben könnten, unter Berücksichtigung seiner Lebensdauer oder seiner Fähigkeit, kontinuierlich zu lernen, zusammenhängen.
Nächste Schritte
Im Anschluss an eine gemeinsamer Bericht durch das Parlament Rechtsausschuss und für Binnenmarkt und VerbraucherschutzausschussDas Parlament verabschiedete im Oktober 2023 seinen Standpunkt zu den überarbeiteten Regeln. Dieser soll als Grundlage für Verhandlungen mit den EU-Ländern über die endgültige Ausgestaltung der Gesetzgebung dienen.
Lesen Sie mehr auf wie die EU den Verbraucherschutz stärken will.
Haftungsregeln für künstliche Intelligenz
Auch die EU arbeitet an Regelungen bzgl Haftung für künstliche Intelligenz, die die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie ergänzen und Schäden, die durch unrechtmäßiges Verhalten von KI-Systemen verursacht werden, wie beispielsweise Verletzungen der Privatsphäre oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Schäden, besser angehen würde.
Erfahren Sie mehr darüber wie die EU den KI-Einsatz regulieren will.
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