Europawahlen
Die Teilnahme an Wahlen muss für Europäer aus einem anderen EU-Land einfacher werden
Die Abgeordneten unterstützten am Dienstag (14. Februar) Vorschläge zur Verbesserung der Situation für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und bei Europa- und Kommunalwahlen wählen oder kandidieren möchten. Plenarsitzung, AFCO.
Das Parlament nahm zwei eng aufeinander abgestimmte Vorschläge zum Wahlrecht von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat bei Europa- und Kommunalwahlen an. Der frühere Bericht von Damian Boeselager (Grüne/EFA, DE) wurde mit 500 Stimmen bei 143 Gegenstimmen und neun Enthaltungen angenommen. Letzteres von Joachim Brudzinski (ECR, PL) wurde mit 504 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 69 Enthaltungen angenommen.
Das Parlament fordert die Abschaffung der sogenannten „Ausnahme“-Bestimmungen, die es einem Mitgliedstaat erlauben, das Wahlrecht von Staatsangehörigen anderer EU-Länder einzuschränken, wenn sie mehr als 20 % aller auf seinem Hoheitsgebiet lebenden EU-Bürger ausmachen. Die Möglichkeit, Spitzenpositionen in der Kommunalverwaltung für ihre eigenen Staatsangehörigen zu reservieren, sollte ebenfalls abgeschafft werden, sagen die Abgeordneten.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten verbindliche Regeln zu:
- Systeme, um proaktiv mit der Wählerregistrierung fortzufahren, sobald sich ein Bürger als Einwohner in einem anderen EU-Land registriert;
- Informationen über Wahlrechte und Fristen, die neu registrierten EU-Bürgern in einer von ihnen gesprochenen Amtssprache der EU angeboten werden sollen; Und
- Anwendung identischer Standards für alle EU-Bürger (sei es Staatsangehörige des Landes oder eines anderen Mitgliedstaats), die sich zur Wahl stellen wollen.
Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen, die Ausübung ihres Wahlrechts zu erleichtern. Die Abgeordneten verteidigen Alternativen zu physischen Stimmzetteln und persönlichen Abstimmungen – wie Brief-, Vorab-, Vollmachts- und Online-Abstimmungen.
Damian Boeselager (Grüne/EFA, DE) kommentierte: „Eine Schönheit der EU liegt in der Freiheit, sich überall zu bewegen und zu leben, aber zu oft enden unsere politischen Rechte an der Grenze und hindern uns daran, an Europa- oder Kommunalwahlen teilzunehmen wo wir leben. Als Mitglied einer gesamteuropäischen Partei bin ich stolz darauf, dass das Parlament solide Wege vorgeschlagen hat, um die Stimmabgabe bei EU- und Kommunalwahlen europäischer zu gestalten. Die EU-Länder sollten unserem Beispiel folgen und unsere Wahlen zugänglicher und innovativer gestalten. Ich fordere sie auf, dies noch vor diesem Sommer zu tun!“
Nächste Schritte
Der Rat muss einstimmig entscheiden, wie die Regeln geändert werden, nachdem die Rolle des Parlaments in der Konsultationsverfahren.
Hintergrund
Basierend auf Daten aus dem Jahr 2020, variiert der Anteil der EU-Bürger, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, an der gesamten wahlberechtigten Bevölkerung stark zwischen den EU-Ländern. Luxemburg belegt mit 40.4 % den ersten Platz, während Polen (0.09 %) das letzte ist. In Zypern, Irland, Belgien, Österreich und Malta liegt sie zwischen 7 und 14 % der Wähler.
Mehr Infos
- Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- Die verabschiedeten Texte sind hier abrufbar (14.02.2023)
- Aufzeichnung der Debatte im Plenum (13.02.2023)
- Pressekonferenz mit dem AFCO-Berichterstatter (14.02.2023)
- Pressemitteilung nach der Abstimmung im Ausschuss über den Bericht zur Europawahl (01.12.2022)
- Pressemitteilung nach der Ausschussabstimmung zum Kommunalwahlbericht (12.01.2023)
- Briefing des EP-Forschungsdienstes – „Wahl- und Kandidaturrechte mobiler EU-Bürger bei Europawahlen gemäß der Richtlinie 93/109/EG des Rates“ (29.10.2021)
- Briefing des EP-Forschungsdienstes: „Wahl- und Kandidaturrechte mobiler EU-Bürger bei Kommunalwahlen gemäß Richtlinie 94/80/EG“ (29.10.2021)
- Legislativzug (Europawahlen)
- Legislativzug (Kommunalwahlen)
- Verfahrensakte (Europawahlen)
- Verfahrensakte (Gemeindewahlen)
- Kostenlose Fotos, Video- und Audiomaterial
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