Europäisches Parlament
Handy-Roaming: Europaabgeordnete fordern Verlängerung des kostenlosen Roamings in der EU
Der Industrieausschuss des Parlaments stimmte für die Verlängerung des „Roam like at Home“-Programms um weitere zehn Jahre, ITRE.
Die aktualisierten Rechtsvorschriften als Folgemaßnahme zur Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 nehmen ebenfalls Anpassungen vor, die auf bessere Roamingdienste für Reisende abzielen.
Laut dem von den Europaabgeordneten angenommenen Text würden die Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, ihr Mobiltelefon bei Reisen ins EU-Ausland ohne zusätzliche Gebühren zusätzlich zu dem, was sie bereits zu Hause bezahlen, zu nutzen.
Darüber hinaus hätten sie Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung im Ausland wie im Inland. Roaming-Anbieter wären verpflichtet, Roaming-Konditionen anzubieten, die denen im Inland gleichen, wenn die gleichen Technologien und Bedingungen im Netz des Besuchslandes verfügbar sind. Die Abgeordneten wollen Geschäftspraktiken verbieten, die die Qualität der Dienste regulierter Endkunden-Roamingdienste beeinträchtigen (zB durch Umstellung der Verbindung von 4G auf 3G).
Kostenloser Zugang zu Notdiensten
Reisende sollen kostenlos Zugang zu Notdiensten erhalten – per Anruf oder SMS, einschließlich der Übermittlung der Standortdaten des Anrufers. Die Betreiber müssten Roaming-Nutzer zudem über die europäische Notrufnummer 112 informieren, so die Abgeordneten. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass Menschen mit Behinderungen kostenlos Zugang zu Notdiensten erhalten.
Beendigungszuschläge für Intra-EU-Anrufe
Die Abgeordneten schlagen auch Beendigungszuschläge für Intra-EU-Gespräche (zB bei Anrufen von Belgien nach Italien) vor, die derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt sind. Nutzer würden nur die vom Anbieter objektiv gerechtfertigten Mehrkosten zahlen.
Leiter des Europäischen Parlaments Angelika Winzig (EPP, AT) sagte: „Roam-like-at-home ist eine beispiellose europäische Erfolgsgeschichte. Es zeigt, wie wir alle direkt vom EU-Binnenmarkt profitieren. Wir wollen die Kosten weiter senken und die Servicequalität für alle europäischen Bürger verbessern. Dies ist eine Gelegenheit für uns, einige bemerkenswerte Verbesserungen hinzuzufügen, von denen Bürger und Unternehmen profitieren, ohne dass es zu Störungen für die Mobilfunknetzbetreiber kommt. Mit dieser Verordnung machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem echten europäischen digitalen Binnenmarkt, für eine erfolgreiche, starke und effektive Europäische Union der Zukunft.“
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften müssen von Parlament und Rat vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten können. Der Bericht wird mit 67 gegen 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten mit 67 gegen 0 und 7 Enthaltungen für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat. Das Mandat wird während der Plenartagung vom 18. bis 21. Oktober bekannt gegeben. Rat hat sein Verhandlungsmandat vereinbart am 16. Juni 2021. Der erste Trilog würde dann am 26. Oktober stattfinden.
Hintergrund
Die Roaming-Verordnung hat die „Umherstreifen wie zu Hause“' (RLAH)-Regel, die das Ende der Endkunden-Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 in der EU vorschreibt. Die Verordnung ist Teil der Errungenschaften des digitalen EU-Binnenmarktes und gilt derzeit bis zum 30. Juni 2022.
Fünf Jahre nach Annahme der Verordnung im Jahr 2015 überprüfte die Kommission die Regelung, um ihre Auswirkungen und die Notwendigkeit einer Verlängerung zu bewerten. In seinem Folgenabschätzung, wies die Kommission darauf hin, dass die Marktbedingungen offenbar noch nicht garantieren, dass das freie Roaming ohne regulatorische Eingriffe fortgesetzt werden kann, und schlug vor, die Vorschriften über ihr derzeitiges Ablaufdatum am 30. Juni 2022 hinaus zu verlängern.
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