europäischer Rat
EU einigt sich auf neues 1-Milliarden-Euro-Instrument für moderne und zuverlässige Zollkontrollausrüstung
Der Rat und das Europäische Parlament haben heute (24. Juni) die Verordnung über das Instrument zur finanziellen Unterstützung von Zollkontrollausrüstung unterzeichnet. Das neue Instrument soll sicherstellen, dass die Zollbehörden an den Außengrenzen der EU angemessen ausgestattet sind, damit die Zollunion reibungslos funktionieren kann.
Das Instrument der Zollkontrollausrüstung wird den Kauf, die Wartung und die Aufrüstung der Ausrüstung unterstützen, die für effiziente und wirksame Zollkontrollen erforderlich ist. Damit können beispielsweise Röntgenscanner, Strahlungsdetektoren, automatische Kennzeichenerkennungssysteme und mobile Labore zur Analyse von Warenproben finanziert werden.
Das Instrument ist Teil des langfristigen EU-Haushalts für 2021-2027 und verfügt über einen Finanzrahmen von etwa 1 Mrd. EUR. Die im Rahmen dieses Instruments erworbene Ausrüstung wird hauptsächlich für Zollkontrollen verwendet, kann jedoch gelegentlich auch für zusätzliche Zwecke verwendet werden, beispielsweise zur Unterstützung der nationalen Grenzschutzbehörden bei der Durchführung von Personenkontrollen.
Hintergrund
Die Zollunion ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts von wesentlicher Bedeutung, da die Waren, die in einen Mitgliedstaat gelangen, sich dann innerhalb der Union frei bewegen können. Das Instrument wird dazu beitragen, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ohne den rechtmäßigen Handel mit Drittstaaten zu behindern.
Zölle machen 13 % der Gesamteinnahmen des EU-Haushalts aus. Moderne und zuverlässige Kontrollausrüstungen an den Außengrenzen werden den Zollbehörden helfen, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union zu schützen, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und die Union vor unlauterem und illegalem Handel wie etwa Warenfälschung zu schützen.
Diese Verordnung bildet zusammen mit dem Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollbereich eine solide Grundlage für die kontinuierliche Entwicklung der Zollunion im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027. Das im März verabschiedete Programm „Zoll“ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten Union und ermöglicht die gemeinsame Entwicklung und den Betrieb europaweiter IT-Systeme.
Die Verordnung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
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