Europäische Kommission
Kommission genehmigt italienisches staatliches Beihilfeprogramm in Höhe von 61.5 Millionen Euro zur Unterstützung privater Arbeitgeber im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine
Die Europäische Kommission hat ein 61.5 Millionen Euro schweres italienisches Programm zur Unterstützung privater Arbeitgeber im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen, angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 für staatliche Hilfsmaßnahmen zur Stützung der Wirtschaft nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Das neue Rahmenwerk ändert und verlängert teilweise die Temporärer Krisenrahmen, angenommen am 23. MÄRZ 2022 um den Mitgliedstaaten die Unterstützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen geopolitischen Krise zu ermöglichen, bereits geändert am 20 Juli 2022 und 28. Oktober 2022.
Im Rahmen der Regelung erfolgt die Beihilfe in Form von direkte Zuschüsse. Ziel der Regelung ist die Unterstützung privater Arbeitgeber in Italien durch die Befreiung von der Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge für die Einstellung besonders benachteiligter Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 8000 € pro Einstellungsvertrag. Die Anspruchsberechtigten müssen unter anderem im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Arbeitskräfte einstellen.
Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung den im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 250,000 € pro Unternehmen im Agrarsektor, 300,000 € pro Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor und 2 Millionen € pro Unternehmen in allen anderen Sektoren nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 31. Dezember 2023 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die italienische Regelung notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und die Bedingungen in der Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Weitere Informationen zum vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Krieges gegen die Ukraine finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Aktenzeichen SA.108654 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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