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Europäische Kommission

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission ergreift Maßnahmen zur vollständigen, korrekten und fristgerechten Umsetzung des Unionsrechts im Interesse der Bürger und Unternehmen

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Um Bürgern und Unternehmen dabei zu helfen, den Binnenmarkt voll auszuschöpfen, steht die Europäische Kommission in ständigem Dialog mit Mitgliedstaaten, die das europäische Recht nicht respektieren, und leitet gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren gegen diese ein. Die heute im Rahmen der regulären Vertragsverletzungsbeschlüsse gefassten Entscheidungen umfassen 34 Aufforderungsschreiben. Genauer gesagt gibt es 29 Aufforderungen nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und fünf Aufforderungen nach Artikel 258-260 Absatz 3 AEUV, 15 mit Gründen versehene Stellungnahmen und eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme, und sechs Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union, darunter vier Klagen gemäß Artikel 258 AEUV und zwei gemäß Artikel 260 AEUV.

Es schließt auch 46 anhängige Verfahren ab, wenn der betreffende Mitgliedstaat in Zusammenarbeit mit der Kommission das Problem gelöst und die Einhaltung des Unionsrechts sichergestellt hat und daher eine Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht erforderlich ist.

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