Vernetzen Sie sich mit uns

Cybersicherheit

Kommission stärkt Cybersicherheit von drahtlosen Geräten und Produkten

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit der auf dem europäischen Markt verfügbaren drahtlosen Geräte zu verbessern. Da Mobiltelefone, Smartwatches, Fitnesstracker und drahtlose Spielzeuge immer mehr in unserem Alltag präsent sind, stellen Cyberbedrohungen ein wachsendes Risiko für jeden Verbraucher dar. Der delegierte Rechtsakt an die Richtlinie über Funkgeräte Die heute angenommene Richtlinie soll sicherstellen, dass alle drahtlosen Geräte sicher sind, bevor sie auf dem EU-Markt verkauft werden. Dieses Gesetz legt neue gesetzliche Anforderungen an Cybersicherheitsvorkehrungen fest, die Hersteller bei der Entwicklung und Produktion der betreffenden Produkte berücksichtigen müssen. Es schützt auch die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Bürger, verhindert die Risiken von Geldbetrug und sorgt für eine bessere Widerstandsfähigkeit unserer Kommunikationsnetze.

Margrethe Vestager, Executive Vice President von A Europe Fit for the Digital Age, sagte: „Sie möchten, dass Ihre vernetzten Produkte sicher sind. Wie können Sie sich sonst für Ihre geschäftliche oder private Kommunikation darauf verlassen? Wir machen jetzt neue gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz der Cybersicherheit von elektronischen Geräten.“

Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: „Cyberbedrohungen entwickeln sich schnell; sie werden immer komplexer und anpassungsfähiger. Mit den Anforderungen, die wir heute einführen, werden wir die Sicherheit einer breiten Produktpalette erheblich verbessern und unsere Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen stärken im Einklang mit unseren digitalen Ambitionen in Europa. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Etablierung eines umfassenden Satzes gemeinsamer europäischer Cybersicherheitsstandards für die Produkte (einschließlich vernetzter Objekte) und Dienste, die auf unseren Markt gebracht werden.“

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen drahtlose Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und andere Produkte, die über das Internet kommunizieren können; Spielzeug und Kinderbetreuungsausrüstung wie Babyphone; sowie eine Reihe von tragbaren Geräten wie Smartwatches oder Fitnesstracker.

Die neuen Maßnahmen werden dazu beitragen:

  • Verbessern Sie die Widerstandsfähigkeit des Netzwerks: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen enthalten, um eine Beschädigung von Kommunikationsnetzwerken zu vermeiden und die Möglichkeit zu verhindern, dass die Geräte verwendet werden, um die Funktionalität der Website oder anderer Dienste zu stören.
  • Die Privatsphäre der Verbraucher besser schützen: Drahtlose Geräte und Produkte müssen über Funktionen verfügen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Der Schutz der Kinderrechte wird ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesetzgebung. Beispielsweise müssen Hersteller neue Maßnahmen ergreifen, um den unbefugten Zugriff oder die Weitergabe personenbezogener Daten zu verhindern.
  • Reduzieren Sie das Risiko von Geldbetrug: Drahtlose Geräte und Produkte müssen Funktionen enthalten, um das Betrugsrisiko bei elektronischen Zahlungen zu minimieren. Sie müssen beispielsweise eine bessere Authentifizierungskontrolle des Benutzers sicherstellen, um betrügerische Zahlungen zu vermeiden.

Der delegierte Rechtsakt wird durch einen kürzlich vom Präsidenten angekündigten Cyber-Resilience-Gesetz ergänzt von der Leyen der State of the Union Rede, das darauf abzielen würde, mehr Produkte abzudecken und ihren gesamten Lebenszyklus zu betrachten. Der heutige Vorschlag sowie das bevorstehende Cyber-Resilience-Gesetz knüpfen an die im neuen angekündigten Maßnahmen an EU-Cybersicherheitsstrategie vorgestellt im Dezember 2020. 

Nächste Schritte

Der delegierte Rechtsakt tritt nach einer zweimonatigen Prüffrist in Kraft, sollten der Rat und das Parlament keine Einwände erheben.

Werbung

Nach Inkrafttreten haben die Hersteller eine Übergangsfrist von 30 Monaten, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies wird der Industrie ausreichend Zeit geben, relevante Produkte anzupassen, bevor die neuen Anforderungen voraussichtlich ab Mitte 2024 in Kraft treten.

Die Kommission wird die Hersteller auch bei der Einhaltung der neuen Anforderungen unterstützen, indem sie die europäischen Normungsorganisationen auffordert, entsprechende Normen zu entwickeln. Alternativ können Hersteller auch die Konformität ihrer Produkte nachweisen, indem sie ihre Bewertung durch die zuständigen benannten Stellen sicherstellen.

Hintergrund

Drahtlose Geräte sind aus dem Leben der Bürger nicht mehr wegzudenken. Sie greifen auf unsere personenbezogenen Daten zu und nutzen die Kommunikationsnetze. Die COVID-19-Pandemie hat die Nutzung von Funkgeräten für berufliche oder private Zwecke dramatisch erhöht.

in den letzten Jahren, Studien der Kommission und verschiedene nationale Behörden identifizierten eine zunehmende Zahl von drahtlosen Geräten, die Cybersicherheitsrisiken darstellen. Solche Studien haben zum Beispiel das Risiko von Spielzeug aufgezeigt, das die Handlungen oder Gespräche von Kindern ausspioniert; unverschlüsselte personenbezogene Daten, die auf unseren Geräten gespeichert sind, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Zahlungen, auf die leicht zugegriffen werden kann; und sogar Geräte, die die Netzwerkressourcen missbrauchen und somit ihre Leistungsfähigkeit reduzieren können.  

Mehr Infos

Fragen und Antworten zum delegierten Rechtsakt

Delegierter Rechtsakt zur Funkanlagenrichtlinie

Folgenabschätzungsbericht

EU-Cybersicherheitsstrategie

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending