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#RuleofLaw: Europäisches Parlament fordert Polen Rechtsstaat zu respektieren

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160413BeataSzydlo3Die Abgeordneten haben Polen aufgefordert, die Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Fähigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, seine Verfassung aufrechtzuerhalten und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit in einer unverbindlichen Entschließung zu gewährleisten, vollständig umzusetzen.

Die mit 513 gegen 142 Stimmen bei 30 Stimmenthaltungen verabschiedete Entschließung schließt eine Debatte ab, die im Januar mit der Ansprache der polnischen Premierministerin Beata Szydło vor dem Parlament begann. Die Entschließung kommt, nachdem die Europäische Kommission beschlossen hat, im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit eine Untersuchung der Reformen des polnischen Verfassungsgerichts einzuleiten.

Die Abgeordneten sagen, dass die Maßnahmen der neuen polnischen Regierung und des Präsidenten der Republik Polen zu einer wirksamen Lähmung des Verfassungsgerichts geführt haben, die eine Gefahr für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit darstellt. Sie fordern die polnischen Behörden nachdrücklich auf, die Urteile des Verfassungsgerichts gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates unverzüglich zu veröffentlichen und umzusetzen.

Das Europäische Parlament unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission, durch einen Dialog mit den polnischen Behörden einen Ausweg aus der gegenwärtigen Situation zu finden. Wenn die polnische Regierung die Empfehlungen jedoch nicht einhält, möchten die Abgeordneten, dass die Europäische Kommission die zweite Stufe des Verfahrens im Rahmen des "Rahmens zur Bekämpfung systembedingter Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit" aktiviert.

Die Europaabgeordneten betonen, dass alle Schritte in Bezug auf Polen das Subsidiaritätsprinzip respektieren müssen, bekräftigen aber auch, dass die in EU-Verträgen und internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankerten Werte und Prinzipien von der EU und von jedem einzelnen Mitgliedstaat in all ihren Politiken gewahrt werden müssen .

Angesichts der jüngsten Fortschritte bei den Diskussionen zwischen dem Vizepräsidenten der Kommission, Timmermans, und der polnischen Regierung forderte der Vorsitzende der ECR-Fraktion, MdEP Syed Kamall, die anderen Abgeordneten auf, ihre Abstimmung zu verschieben.

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In der Entschließung des Parlaments wird jedoch anerkannt, dass am 25-Juni-2015 Änderungen des Verfassungsgerichtsgesetzes und die Wahl von fünf Richtern am 8-Oktober-2015 vorgenommen wurden Macht, sind eine Quelle der Kontroverse. Die frühere Regierung unter der Führung der Bürgerplattform sicherte sich eine überwältigende Mehrheit von 25 der 2015-Richter am Verfassungsgericht und verstieß damit gegen das elementare Prinzip des Pluralismus der Gerichte. Die Aufhebung dieser Ernennungen durch PiS wird daher als akzeptabel angesehen.

Es ist interessant zu sehen, dass der Vorsitzende des Europäischen Parlaments, Manfred Weber, diese Entschließung nachdrücklich unterstützt hat. Fidesz, die Partei von Victor Orban, der offen erklärt hat, dass er die liberale Demokratie in Ungarn beenden will, ist Mitglied der EVP-Fraktion von Weber.

Hintergrund

Im Januar beschloss die EU, den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus einzuführen und eine Bewertung der Lage in Polen vorzunehmen. Auslöser für die Maßnahmen der Europäischen Kommission im Januar waren politische und rechtliche Auseinandersetzungen um die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts sowie Gesetzesänderungen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Zu dieser Liste hat der Kommissar des Europarates Bedenken hinsichtlich einer geplanten Kürzung des Budgets des polnischen Menschenrechtskommissars und eines Gesetzesentwurfs hinzugefügt, der die Immunität des polnischen Menschenrechtskommissars und des Menschenrechtskommissars des Europarates aufheben wird Kind.

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