Essen
„Frühstücksrichtlinien“ für eine klarere Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Marmelade sind eine süße Lösung
„Die neuen ‚Frühstücksrichtlinien‘ werden dafür sorgen, dass das Frühstück der Europäer noch besser schmeckt“, sagt ECR-Schattenberichterstatter Alexandr Vondra, nachdem der Ausschuss für öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments heute eine Trilogvereinbarung unterstützt hat, die die Informationsanforderungen für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte verbessert und dehydrierte Milch. Die neu verabschiedeten Standards werden eine höhere Qualität der Lebensmittel gewährleisten, zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beitragen und das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Nach der Abstimmung sagte Herr Vondra:
„Das Abkommen ist ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz. Die obligatorische Herkunftslandkennzeichnung für Honig ist eine konkrete Maßnahme zur Betrugsbekämpfung und zur Verbesserung der Lebensmitteltransparenz.“
„Durch die Kennzeichnung wird auch klargestellt, dass Fruchtsäfte nur natürlich vorkommenden Zucker enthalten, was sie von Nektaren unterscheidet. Die Einführung neuer Lebensmittelkategorien wie „Fruchtsäfte mit reduziertem Zuckergehalt“ und die Einführung eines höheren Mindestfruchtgehalts für Marmeladen und mehr Marmeladen werden auch die Transparenz für Verbraucher weiter erhöhen.
„Auch die Vereinfachung der Milchkennzeichnung und die Zulassung von laktosefreiem Milchpulver sind zu begrüßen, wodurch die EU-Regeln an internationale Standards angeglichen werden.“
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