Vernetzen Sie sich mit uns

Coronavirus

Kommission genehmigt italienische Regelung in Höhe von 129 Mio. EUR zur Unterstützung des Tourismussektors im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat ein italienisches Programm in Höhe von 129 Millionen Euro zur Unterstützung des Tourismussektors im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie genehmigt. Die Maßnahme wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfen genehmigt Temporärer Rahmen. Die Regelung besteht aus (i) begrenzten Beihilfebeträgen in Form einer Steuergutschrift für Pachtzahlungen im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten, die für den Zeitraum von Januar bis März 2022 fällig sind; und (ii) Beihilfen in Form von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten.

Um förderfähig zu sein, müssen Tourismusunternehmen in den förderfähigen Monaten einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 erlitten haben. Die Steuergutschrift deckt bis zu 60 % der damit verbundenen Mietzahlungen ab Aktivitäten. Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere bei begrenzten Beihilfebeträgen wird die öffentliche Unterstützung 2.3 Mio. EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Bei der Unterstützung ungedeckter Fixkosten beträgt die Beihilfe maximal 12 Millionen Euro pro Unternehmen. Darüber hinaus wird die öffentliche Unterstützung bis spätestens 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 ( b) AEUV und die Bedingungen des Befristeten Rahmens.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.102105 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending