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Belgien

Die Kommission genehmigt ein belgisches Programm in Höhe von 75 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die ihre Aktivitäten in der vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen flämischen Region wieder aufnehmen

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Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von 75 Mio. EUR genehmigt, um die Kosten der in der flämischen Region tätigen Unternehmen zu decken. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Die Regelung mit dem Titel „Neustartdarlehen für Unternehmen mit Liquiditätsproblemen“ wird von der Flämischen Region verwaltet und steht Unternehmen jeder Größe und Tätigkeit in allen Sektoren außer dem Finanzsektor offen. Im Rahmen der Regelung erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von Darlehen. Förderfähige Unternehmen erhalten bis zu zwei Darlehen zu einem vergünstigten Zinssatz von 1 %. Die Kommission stellte fest, dass die belgische Regelung den Bedingungen des Vorübergehenden Rahmens entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) nicht mehr als 1.8 Mio Wirtschaft eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 31 Absatz 2021 Buchstabe b AEUV und den im Vorübergehenden Rahmen festgelegten Bedingungen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Vorübergehenden Rahmen und zu anderen von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.62430 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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