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Gesundheit

NGOs erheben Klage gegen EU-Neuzulassung von Glyphosat

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Ein Konsortium aus sechs NGOs – PAN Europe, ClientEarth (EU), Générations Futures (Frankreich), GLOBAL 2000 (Österreich), PAN Deutschland und PAN Niederlande – hat offiziell eine Klage gegen die jüngste Entscheidung der Europäischen Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat eingereicht . Nach einer detaillierten Prüfung des Prozesses zur Wiederzulassung von Glyphosat und der Feststellung mehrerer kritischer Mängel reichten die NGOs einen Antrag auf interne Überprüfung bei der Kommission ein und markierten damit den ersten Schritt in diesem Rechtsstreit.

Die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben es versäumt, ihrer Verpflichtung zum Schutz der europäischen Bürger und der Umwelt nachzukommen, indem sie sich nicht an das EU-Recht und die Rechtsprechung zur Pestizidverordnung sowie an das Vorsorgeprinzip gehalten haben . 

Die Europäische Kommission hat Glyphosat für zehn Jahre erneut zugelassen, obwohl es beeindruckende wissenschaftliche Beweise dafür gibt, dass es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt toxisch ist.

Angeliki Lyssimachou, Leiterin Wissenschaft und Politik bei PAN Europe, sagte: „Wir sind bestürzt über die unglaubliche Zahl von Verstößen gegen EU-Recht.“ Wissenschaftliche Erkenntnisse über die erhebliche Toxizität von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt wurden der Kommission von der EFSA und der ECHA nicht korrekt übermittelt. Die Landwirte sind die ersten Opfer davon. Die Kommission hat Glyphosat trotz der verfügbaren Informationen zu seiner Toxizität und der zahlreichen Datenlücken erneut zugelassen. Dies hätte zu einem Verbot führen müssen. "

Pauline Cervan, Toxikologin bei Générations Futures, sagte: „Die Behörden haben systematisch alle Daten aus der unabhängigen wissenschaftlichen Literatur zurückgewiesen und ihre Einschätzung ausschließlich auf Daten der Hersteller gestützt. Darüber hinaus scheint es, dass für verschiedene Bereiche der Bewertung noch einige Schlüsselstudien fehlen, was dazu hätte führen müssen, dass die Kommission das Dossier mit der Begründung der Unvollständigkeit nicht akzeptiert hat.“

Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000, fügt hinzu: „Angesichts der in den US-Gerichtsverfahren aufgedeckten Beweise für Monsantos Bemühungen, Einfluss auf frühere EU-Zulassungsverfahren zu nehmen, hätten wir erwartet, dass die Behörden die Studien der Glyphosathersteller dieses Mal besonders genau unter die Lupe nehmen würden.“ Allerdings wiederholten die Behörden im Copy-and-Paste-Verfahren die Schlussfolgerungen früherer Genehmigungsverfahren – auch wenn die Argumente auf veralteten Herstellerstudien beruhten, die heute allgemein als inakzeptabel gelten.“

Margriet Mantingh, Vorsitzende von PAN Niederlande, sagte: „Die Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA vernachlässigt die möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Parkinson-Krankheit und Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern, während Untersuchungen unabhängiger Wissenschaftler auf eine mögliche Wirkung hinweisen.“ Wir sind sehr besorgt darüber, dass die Kommission ihre Bürger nicht ausreichend schützt. Deshalb fordern wir von der Kommission, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Zulassung von Glyphosat zu widerrufen.“

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Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Deutschland, sagte: „Die EU-Behörden haben unter Missachtung ihrer eigenen Richtlinien und Anforderungen die Beweise für die krebserzeugende Wirkung von Glyphosat verfälscht, um zu dem falschen Schluss zu kommen, dass der Wirkstoff nicht krebserregend sei.“

Die leitende Anwältin von ClientEarth, Juliette Delarue, sagte: „Glyphosat ist eine gefährliche Substanz – mit der erneuten Genehmigung hat die Kommission einen offensichtlichen Fehler gegenüber dem Gesetz und der unabhängigen und zuverlässigen Wissenschaft begangen.“ Darüber hinaus verlangen die EU-Verträge von der Kommission, umsichtig zu handeln, um Schäden für Mensch und Natur abzuwenden. Unsere Herausforderung fordert die Kommission auf, der Wissenschaft endlich Beachtung zu schenken und ihre Genehmigung zurückzuziehen.“

Im Herbst 2023 schlug die Europäische Kommission vor, Glyphosat erneut für 10 Jahre zuzulassen. Nach zwei Abstimmungsrunden unter den Mitgliedstaaten Die Kommission ist gescheitert eine qualifizierte Mehrheit zu erhalten. Bei der zweiten Abstimmung unterstützten nur Mitgliedstaaten, die 42 % der EU-Bevölkerung repräsentierten, diesen Vorschlag, dennoch beschloss die Kommission, weiterzumachen und die Wiederzulassung von Glyphosat durchzusetzen.

Dank eines 2021 Reform der Gesetze zum Zugang zur JustizNGOs und Einzelpersonen haben nun die Möglichkeit, die meisten EU-Entscheidungen, die gegen das Umweltrecht verstoßen, vor dem EU-Gericht anzufechten. Die NGOs richteten einen „Antrag auf interne Überprüfung“ an die Kommission, in dem sie die Kommission aufforderten, die Verordnung zur Wiederzulassung von Glyphosat zurückzuziehen. Die Kommission hat nun 22 Wochen Zeit, um zu antworten. Sollten die NGOs der Ansicht sein, dass die Antwort der Kommission immer noch nicht der Fall ist Um die Rechtsverstöße aufzuklären, können sie die Antwort vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anfechten.

Juristische Argumente – Wo ist die Kommission gescheitert?

Die folgenden Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Argumentation der NGOs:

  1. Rosinenpickerei der Wissenschaft

Die Experten stellten fest, dass die Industrie in mehreren Bereichen der Risikobewertung unvollständige Dossiers vorgelegt habe. Dies steht nicht im Einklang mit dem Gesetz und ihr Dossier hätte daher von den Aufsichtsbehörden abgelehnt werden müssen. In einigen Fällen legten sie wichtige Toxizitätsstudien zu einem sehr späten Zeitpunkt vor, sodass die Aufsichtsbehörden sie nicht ordnungsgemäß bewerten konnten. Da die Regulierungsbehörden es versäumten, die Akteure der Branche zur Bereitstellung zusätzlicher, umfassenderer Dokumentation aufzufordern, erstellten sie letztendlich eine unvollständige Risikobewertung.

Darüber hinaus haben die NGOs festgestellt, dass die EU-Bewertung systematisch branchenfremde Studien ausschließt. Ihr systematischer Ansatz ermöglicht es ihnen, wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu vernachlässigen, die oft einen besseren Einblick in die Toxizität von Pestiziden liefern, da regulatorische Studien oft weniger empfindlich sind.

  1. Krebsrisiko: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen erneut, dass Glyphosat krebserregend ist

Zuvor hatten die NGO-Experten bereits festgestellt, dass die ECHA der Europäischen Kommission keine nach ihren eigenen Regeln durchgeführte Karzinogenitätsbewertung vorgelegt hatte, was dazu führte, dass Glyphosat nicht in die Einstufung „Karzinogen 1B“ eingestuft wurde, was zum Verbot von Glyphosat geführt hätte

Zum Beispiel kann ein neue wissenschaftliche Studie vom renommierten Ramazzini-Institut bestätigten, dass eine langfristige Exposition von Ratten gegenüber vermeintlich akzeptablen Dosen der repräsentativen Formulierung zur Entstehung von Blutkrebs führen kann. Blutkrebs (Non-Hodgkin-Lymphom) ist der Hauptgrund, warum Kläger Monsanto/Bayer in den USA verklagen.

  1. Genotoxizität wurde in branchenfremden Studien nachgewiesen

Die ECHA-Bewertung zur Genotoxizität von 2021 konnte nicht nachweisen, dass Glyphosat nicht genotoxisch ist, während branchenfremde Studien, die auf den empfindlichsten Tests basieren, zeigen, dass das Herbizid tatsächlich genotoxisch ist. Die Bewertung basiert noch immer auf alten Branchenstudien, die weniger sensibel sind und viele erwiesen sich aus methodischer Sicht als unzuverlässig. Die Behörden haben keine neuen Studien zur Bewertung der Genotoxizität angefordert, und viele der in der Bewertung von 2017 festgestellten Copy-Paste-Skandale aus Branchendossiers bestehen immer noch fort. Die neueste unabhängige wissenschaftliche Literatur, die auf das genotoxische Potenzial von Glyphosat für bestimmte Organe hinweist, wurde aus der Bewertung ausgeschlossen. Die Industriestudien, die darauf hinweisen, dass Glyphosat Chromosomenschäden an DNA-Läsionen verursachen kann, wurden als „unterstützend/ergänzend oder inakzeptabel“ statt als „akzeptabel“ eingestuft. Dies bedeutet, dass sie nicht ernst genug genommen wurden, um Einfluss auf die Gesamtbewertung der Genotoxizität von Glyphosat zu haben.

  1. Neurotoxizität nicht richtig beurteilt

Das Potenzial von Glyphosat, das Gehirn und das Nervensystem zu schädigen, wurde nicht richtig eingeschätzt. Alle bereitgestellten Industriestudien basieren auf akuter oder kurzfristiger Toxizität bei Erwachsenen und sind nicht geeignet, die Neurotoxizität durch Exposition der Mutter oder die Neurotoxizität in Form degenerativer Erkrankungen wie der Parkinson-Krankheit zu beurteilen.

Die Industrie versäumte es auch, eine 2001 durchgeführte Entwicklungsneurotoxizitätsstudie (DNT) mit Glyphosat-Trimesium (einem der Glyphosatsalze) vorzulegen, die zeigte, dass Nachkommen schädliche Wirkungen entwickelten. Die Industrie versäumte es außerdem, die vollständige unabhängige Literatur bereitzustellen, die in den letzten 10 Jahren verfügbar war, einschließlich der Studien, die während der vorherigen Bewertung im Jahr 2015 eingereicht wurden. Zusätzliche Beweise aus relevanten Studien, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation vorgelegt wurden, wurden von den EU-Behörden erneut verworfen.

  1. Glyphosat beeinflusst das Mikrobiom

Glyphosat ist auch als antibiotischer Wirkstoff patentiert und wirkt sich auch auf das Mikrobiom von Menschen, Vögeln, Bienen und anderen Arten aus. Es hat sich gezeigt, dass 50 % der menschlichen Mikrobiomarten von Glyphosat betroffen sind. Angesichts der wichtigen Rolle der Darm-Hirn-Achse, auf die in der wissenschaftlichen Literatur hingewiesen wird, können Glyphosat-induzierte Veränderungen die in der wissenschaftlichen Literatur angegebene Neurotoxizität oder Reproduktionstoxizität von Glyphosat erklären. Trotz der rechtlichen Verpflichtung, die neuesten und zuverlässigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu nutzen, wurden bei der EU-Risikobewertung Beweise für die Auswirkungen von Glyphosat auf das Mikrobiom von Menschen und anderen Arten mit der rechtlich inakzeptablen Begründung außer Acht gelassen, „dass derzeit keine standardisierten regulatorischen Leitlinien für die Bewertung verfügbar sind“. Mikrobiom“.

  1. Die EFSA hat es versäumt, wichtige Informationen über die Toxizität von Insekten, Vögeln und Amphibien offenzulegen

Die von den NGOs durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass die behördlichen Studien zwar teilweise eine inakzeptable Toxizität von Glyphosat für Insekten zeigten (100 % Mortalität laut Branchenstudien), die EFSA diese Informationen jedoch in ihrem Peer Review nicht einmal an die Europäische Kommission kommunizierte . Darüber hinaus wurden wichtige Toxizitätsstudien aus der Wissenschaft, die zeigten, dass Glyphosat und Herbizide auf Glyphosatbasis Amphibien dezimieren oder die Fortpflanzung von Vögeln beeinträchtigen, von der EFSA aus der Bewertung ausgeschlossen, wodurch die Regulierungsbehörden daran gehindert wurden, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

  1. Es wurde kein Test zur vollständigen und repräsentativen Pestizidformulierung bereitgestellt

EU-Recht und EU-Rechtsprechung verlangen, dass mindestens ein Glyphosat-basiertes Herbizid (eine „repräsentative Formulierung“) auf seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt getestet wird. Ziel ist es, die Toxizität der anderen Inhaltsstoffe einer Pestizidformulierung sowie mögliche Toxizitätssynergien zwischen dem „Wirkstoff“ Glyphosat und Beistoffen zu bewerten.
Es wurde keine einzige Langzeittoxizitätsstudie an Säugetieren (wie die zuvor erwähnte Studie des Ramazzini-Instituts) vorgelegt. Bei der Umweltrisikobewertung war eine ähnliche Situation zu beobachten: Die Industrie versäumte es, viele entscheidende Pflichtstudien für die repräsentative Formulierung bereitzustellen.

Darüber hinaus räumte die EFSA ein, dass sie nicht in der Lage war, alle Beistoffe der repräsentativen Formulierung zu bewerten, was wiederum im Widerspruch zur Pestizidgesetzgebung steht.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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