EU
Die Kommission genehmigt ein maltesisches öffentliches Darlehen in Höhe von bis zu 18.7 Mio. EUR zur Unterstützung der Anleiheemission des Immobilienentwicklers MIH im Zusammenhang mit dem Ausbruch des # Coronavirus
Die Europäische Kommission hat von der Malta Development Bank (MDB) eine Anleihe-Zeichnungsfazilität in Höhe von 18.7 Mio. EUR genehmigt, um eine Anleiheemission des Immobilienentwicklers Mediterranean Investment Holdings plc (MIH) zu unterstützen. Die Maßnahme wurde im Rahmen der genehmigt Temporärer Rahmen für staatliche Beihilfen. Im Juli 2020 wird MIH eine 20-Millionen-Euro-Anleihe an der maltesischen Börse emittieren, um ihren finanziellen Bedarf zu decken. Die maltesischen Finanzmärkte haben seit Beginn des Ausbruchs des Coronavirus einen starken Rückgang des Anlegervertrauens verzeichnet. Es besteht daher das Risiko, dass die Anleihe unterzeichnet wird.
Dies birgt die Gefahr einer breiteren Ansteckungsgefahr, insbesondere da MIH zur Corinthia Group gehört, dem größten Emittenten von festverzinslichen Wertpapieren an der maltesischen Börse. Über die Anleihezeichnungsfazilität würde die MDB den Teil der MIH-Anleihe, der vom Markt gegebenenfalls nicht gezeichnet wird, bis zu einem Höchstbetrag von 18.7 Mio. EUR bei einem jährlichen Zinssatz von 5.5 % decken. Die Kommission stellte fest, dass die maltesische Maßnahme mit den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht. Insbesondere (i) liegt der Darlehenszinssatz über den im Befristeten Rahmen festgelegten Mindestwerten, (ii) der Darlehensbetrag wird die im Befristeten Rahmen festgelegten Grenzen nicht überschreiten und (iii) der Begünstigte wird das Darlehen bis zum 31. Juli 2020 aufnehmen.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier ..
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57574 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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