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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein estnisches Mietentschädigungssystem in Höhe von 4 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission genehmigte ein estnisches Programm in Höhe von 4 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus Räumlichkeiten in Einkaufszentren mieten. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8. Mai 2020.

Die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen soll einen Teil der Miete abdecken, die von Unternehmen in Einkaufszentren geschuldet wird. Die Höhe der öffentlichen Unterstützung, auf die Unternehmen im Rahmen des Systems Anspruch haben, entspricht bis zu einem Höchstbetrag von 25% der Miete den Rabatten, die jeder Leasinggeber angesichts der aktuellen Krisensituation auf die Mieten anwenden kann.

Dies soll den privaten Sektor dazu anregen, einen Beitrag zum Ziel zu leisten, die Auswirkungen des Ausbruchs des Coronavirus zu mildern. Ziel des Programms ist es, die plötzlichen Liquiditätsengpässe abzumildern, mit denen nicht wesentliche Unternehmen in Einkaufszentren aufgrund der Schließung des estnischen Staates zwischen dem 27. März und dem 11. Mai konfrontiert sind, um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Die Kommission stellte fest, dass das estnische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere (i) wird die Unterstützung pro Unternehmen die im vorübergehenden Rahmen festgelegten Grenzen nicht überschreiten; und (ii) das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57403 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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