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Landwirtschaft

Die Kommission genehmigt ein italienisches Programm in Höhe von 12 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen im Agrarsektor, die vom Ausbruch des Koronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein italienisches Programm in Höhe von 12 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die im Agrarsektor tätig sind und vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Das Programm wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen von der Kommission am 19. März 2020 in der geänderten Fassung vom angenommen 3 April 2020 und 8. Mai 2020.

Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen und steht Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbständiger, die im Agrarsektor tätig sind, zur Verfügung. Die Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wird ungefähr vier Monate vor dem geplanten Datum gezahlt. Ziel des Systems ist es, den Liquiditätsbedarf der Landwirte weiter zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten fortzusetzen, indem sie für die Zinsen entschädigt werden, die sie für diese Antizipation der Zahlung zahlen müssen.

Die Maßnahme wird voraussichtlich mehr als 1,000 Unternehmen zugute kommen. Die Kommission stellte fest, dass das italienische System den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe 100,000 € pro Unternehmen nicht überschreiten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahmen gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.57439 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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