Coronavirus
Die Kommission genehmigt ein finnisches Programm in Höhe von 120 Mio. EUR, um Unternehmen der Restaurantbranche für Schäden zu entschädigen, die durch den Ausbruch des # Coronavirus verursacht wurden

Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein finnisches System in Höhe von 120 Mio. EUR genehmigt, mit dem Unternehmen, die Restaurants, Bars oder Cafés betreiben, für den durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten Einnahmeverlust und die nationalen Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des Virus entschädigt werden. Im Rahmen der Regelung haben diese Unternehmen Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Schaden in Form von direkten Zuschüssen, die 15% ihres Umsatzverlusts bis zu 1 Mio. EUR und 5% für den Teil ihrer Verluste über 1 Mio. EUR während des Berichtszeitraums abdecken zweimonatige Sperrfrist in Finnland.
Beihilfen können bis zu einem Höchstbetrag von 500,000 EUR pro Begünstigten gewährt werden. Um sicherzustellen, dass kein Begünstigter überkompensiert wird, garantiert ein Kontrollmechanismus, dass die finnischen Behörden eine Entschädigung zurückfordern, die die Nettoverluste jedes Begünstigten übersteigt. Die Kommission bewertete die Maßnahme gemäß Artikel 107 (2) (b) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es der Kommission ermöglicht, von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, um bestimmte Unternehmen oder bestimmte Sektoren für die Schäden zu entschädigen, die unmittelbar durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurden.
Die Kommission stellte fest, dass das finnische Hilfsprogramm Schäden kompensieren wird, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus stehen. Es wurde auch festgestellt, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die vorgesehene Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.57284 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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