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Die Europaabgeordneten fordern eine Reduzierung von Pestiziden, um die Bienen zu schützen

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Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der er auf Schwachstellen in der EU-Bestäuberinitiative hinweist, die dazu führen, dass sie nicht ausreicht, um die Hauptursachen für den Rückgang der Bestäuber in Europa anzugehen.

Der Ausschuss schlägt vor, eine Reduzierung des Pestizideinsatzes als „gemeinsamen Indikator“ festzulegen, um zu bewerten, wie wirksam nationale Maßnahmen zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern sind.

Um dazu beizutragen, Pestizidrückstände in Bienenlebensräumen weiter zu verringern, wollen die Abgeordneten, dass die Reduzierung des Pestizideinsatzes ein zentraler Bestandteil der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird.

Das Komitee fordert schließlich mehr Mittel zur Unterstützung der Erforschung der Ursachen des Bienensterbens, um die Vielfalt der Bestäuberarten zu schützen. Es sollten auch Indikatoren für die Vitalität der Kolonien entwickelt werden, um zu messen, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren.

EU-Bestäubungsinitiative nicht ausreichend

Der genehmigte Text ist eine Reaktion auf die EU-Bestäubungsinitiative der Kommission und betont, dass ihre Maßnahmen nicht ausreichen, um Bienen und andere Bestäuber vor Landnutzungsänderungen, Lebensraumverlust, intensiver Landwirtschaft, Klimawandel und invasiven gebietsfremden Arten zu schützen. Die Initiative geht nicht ausreichend auf die Hauptursachen für den Rückgang der Bestäuber ein, die für die biologische Vielfalt und Fortpflanzung vieler Pflanzenarten unerlässlich sind, waren sich die Abgeordneten einig.

Die Resolution wurde mit 67 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen.

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Nächste Schritte

Über die Resolution wird auf der Januar-Plenarsitzung in Straßburg abgestimmt.

Hintergrund

Im April 2018 einigte sich die EU darauf, die Verwendung von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, sogenannten Neonikotinoiden, im Freien vollständig zu verbieten. Mehrere Mitgliedstaaten haben jedoch Ausnahmeregelungen für den Einsatz in ihrem Hoheitsgebiet mitgeteilt.

Nach Aufforderungen des Parlaments und des Rates zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern legte die Kommission ihre Stellungnahme vor Mitteilung zur EU-Bestäuberinitiative auf 1 Juni 2018.

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