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#StateAid - Kommission genehmigt #Condor deutsche Rettungshilfe in Höhe von 380 Millionen Euro

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die Pläne Deutschlands genehmigt, der Charterfluggesellschaft Condor ein vorübergehendes Darlehen in Höhe von 380 Mio. EUR zu gewähren. Die Maßnahme wird dazu beitragen, die ordnungsgemäße Fortführung der Luftverkehrsdienste sicherzustellen und Störungen für die Fluggäste zu vermeiden, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Am 25 September teilte Deutschland der Kommission mit, dass es beabsichtigt, Condor über die deutsche öffentliche Entwicklungsbank KfW ein Rettungsdarlehen in Höhe von 2019 Mio. EUR zu gewähren. Die Fluggesellschaft ist nach dem Eintritt in die Liquidation ihrer Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, mit einem akuten Liquiditätsengpass konfrontiert. Darüber hinaus musste Condor wesentliche Forderungen gegen andere Unternehmen der Thomas Cook Group abschreiben, die Condor nicht mehr einziehen kann.

Die Kommission Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen den Mitgliedstaaten gestatten, Unternehmen in Schwierigkeiten zu unterstützen, insbesondere unter der Voraussetzung, dass die öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen zeitlich und räumlich begrenzt sind und zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beitragen. Rettungsbeihilfen können für maximal sechs Monate gewährt werden, damit ein Unternehmen in einer Notsituation Zeit hat, Lösungen zu erarbeiten.

Im vorliegenden Fall hat die Kommission folgende Punkte berücksichtigt:

  • Das Darlehen wird unter strengen Bedingungen in Raten ausbezahlt. Insbesondere muss Condor wöchentlich seinen Liquiditätsbedarf nachweisen, und neue Raten werden nur gezahlt, wenn die gesamte vorhandene Liquidität verbraucht wurde.
  • Deutschland hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Darlehen nach sechs Monaten entweder vollständig zurückgezahlt wird oder Condor eine umfassende Umstrukturierung durchführt, um langfristig wieder rentabel zu werden. Eine solche mögliche Umstrukturierung würde von der Kommission bewertet und genehmigt werden müssen.

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme im Interesse der Fluggäste dazu beitragen wird, die ordnungsgemäße Weiterführung der Flugdienste zu gewährleisten. Gleichzeitig wird durch die strengen Bedingungen für das Darlehen und die auf sechs Monate begrenzte Laufzeit die durch die staatliche Unterstützung möglicherweise ausgelöste Wettbewerbsverzerrung auf ein Minimum reduziert.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.55394 in die gemacht werden Beihilfenregister auf die Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt State Aid Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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