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#Copyright - Die Abgeordneten unterstützen die vorläufige Vereinbarung

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Der Rechtsausschuss hat am Dienstag (26. Februar) die vorläufig mit den EU-Ministern vereinbarte Reform der EU-Urheberrechtsbestimmungen gebilligt.

Das Einigung zwischen EU-Verhandlungsführern soll sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Die Mitgesetzgeber bemühten sich auch darum, dass das Internet ein Raum für freie Meinungsäußerung bleibt. Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln können somit weiterhin geteilt werden, ebenso wie Gifs und Memes.

Die vereinbarten Maßnahmen verbessern die Chancen der Rechteinhaber, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverlegern, bessere Vergütungsabkommen für die Nutzung ihrer auf Internetplattformen angebotenen Werke auszuhandeln.

Der Text legt außerdem fest, dass diese Regeln nicht für das Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien auf nichtkommerzielle Weise wie Wikipedia oder Open Source-Softwareplattformen wie GitHub gelten. Schließlich unterliegen Start-up-Plattformen geringeren Verpflichtungen als etabliertere.

Nächste Schritte

Der Gesetzesentwurf wurde mit 16 Stimmen bei neun Gegenstimmen ohne Stimmenthaltungen angenommen.

Die endgültige Abstimmung im Parlament findet während der Plenarsitzung vom 25. bis 28. März (TBC) statt.

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