China
EU leitet #WTO-Verfahren gegen #China unfairen Technologietransfer ein
Die EU hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Gerichtsverfahren gegen chinesische Gesetze eingeleitet, die die geistigen Eigentumsrechte europäischer Unternehmen untergraben.
Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte: „Technologische Innovation und Know-how sind das Fundament unserer wissensbasierten Wirtschaft. Sie halten unsere Unternehmen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig und sichern Hunderttausende Arbeitsplätze in ganz Europa. Wir können nicht zulassen, dass uns irgendein Land aufzwingt.“ Unternehmen, die ihr hart erarbeitetes Wissen an ihrer Grenze abgeben. Das verstößt gegen internationale Regeln, auf die wir uns alle in der WTO geeinigt haben. Wenn sich die Hauptakteure nicht an die Regeln halten, könnte das ganze System zusammenbrechen.“
Europäische Unternehmen, die nach China kommen, sind gezwungen, inländischen chinesischen Unternehmen Eigentums- oder Nutzungsrechte an ihrer Technologie zu gewähren, und werden der Möglichkeit beraubt, marktbasierte Bedingungen in Technologietransfervereinbarungen frei auszuhandeln.
Dies steht im Widerspruch zu den Grundrechten, die Unternehmen nach den Regeln und Disziplinen der WTO zustehen sollten, insbesondere nach dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen).
Das heute von der EU eingeleitete Verfahren zielt auf bestimmte Bestimmungen der chinesischen Verordnung über den Import und Export von Technologien (bekannt als TIER) und der Verordnung über chinesisch-ausländische Beteiligungsunternehmen (bekannt als JV-Verordnung), die nicht-chinesische Unternehmen diskriminieren und behandeln sie schlimmer als inländische.
Diese Bestimmungen verstoßen gegen die WTO-Verpflichtungen, ausländische Unternehmen gleichberechtigt mit inländischen Unternehmen zu behandeln und geistiges Eigentum wie Patente und vertrauliche Geschäftsinformationen zu schützen.
Sollten die heute beantragten Konsultationen nicht innerhalb von 60 Tagen zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, kann die EU beantragen, dass die WTO ein Gremium einrichtet, das über die Angelegenheit entscheidet.
Die Anfrage der EU ähnelt zwar der kürzlich von den USA bei der WTO eingereichten Anfrage, weist jedoch auch auf weitere potenzielle Verstöße gegen die WTO-Regeln hin.
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WTO-Streitbeilegung auf den Punkt gebracht
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