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#TDIs: Die EU modernisiert ihre Handelsschutzinstrumente

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Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich am 5. Dezember 2017 auf den Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente (TDI) der EU.

Zusammen mit dem neue Antidumping-MethodeDies ist die erste umfassende Überarbeitung der Antidumping- und Antisubventionsinstrumente der EU seit 1995.

Die Änderungen der Antidumping- und Antisubventionsvorschriften der EU stellen ein ausgewogenes Ergebnis dar, das die Interessen der EU-Hersteller, -Verwender und -Importeure gleichermaßen berücksichtigt. Sie werden die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU schneller, wirksamer und transparenter machen. Sie machen die EU besser für die Bewältigung der Herausforderungen der Weltwirtschaft und des unlauteren Wettbewerbs durch Importe gerüstet. Gleichzeitig bringen sie das EU-Handelsschutzsystem näher an die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen heran. Schließlich können sich Gewerkschaften, die Arbeitnehmer vertreten, deren Arbeitsplätze aufgrund unlauterer Konkurrenz aus dem Ausland gefährdet sind, nun uneingeschränkt an diesen Untersuchungen beteiligen.

Die Überarbeitung deckt ein breites Spektrum von Aspekten im Zusammenhang mit der Art und Weise ab, wie die Kommission Handelsschutzuntersuchungen zum Nutzen von EU-Herstellern und anderen Unternehmen, einschließlich Importeuren und nachgelagerten Industrien, die von Importen abhängig sind, durchführt.

Warum modernisiert die EU ihre Handelsschutzinstrumente (TDI)?

Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU sind seit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) Mitte der neunziger Jahre weitgehend gleich geblieben. Sie haben sich als wirksam erwiesen, mussten aber aktualisiert werden. Ziel dieser Modernisierung ist es, die anhaltende Wirksamkeit der TDI der EU angesichts neuer globaler Herausforderungen, beispielsweise verschiedener globaler Überkapazitäten bei Produkten wie Stahl und Aluminium, sicherzustellen.

Das Abkommen baut auf dem von der Kommission im Jahr 2013 vorgelegten Vorschlag auf, der darauf abzielt, den europäischen Handelsschutzinstrumenten mehr Transparenz, schnellere Verfahren und eine wirksamere Durchsetzung zu verleihen.

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Ab wann gelten die neuen Regeln?

Der internationale Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat diesem Abkommen am 23. Januar 2018 zugestimmt. Die neuen Regeln werden in Kraft treten, sobald die jeweiligen Genehmigungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat abgeschlossen sind. Dies ist für Ende Mai 2018 vorgesehen.

Welche Vorteile bringt die Reform?

Zu den wichtigsten Änderungen der Antidumping- und Antisubventionsgesetzgebung der EU gehören:

  • Schnellere und effizientere Untersuchungen: Vorläufige Maßnahmen werden innerhalb von 7 bis 8 Monaten eingeführt, im Vergleich zu derzeit neun Monaten.
  • Möglichkeit zur Erhebung höherer Zölle: Dies gilt sowohl für Antisubventionsfälle als auch für Antidumpingfälle, die Einfuhren betreffen, die unter Verwendung von Rohstoffen und Energie hergestellt werden, die zu einem künstlich niedrigen Preis bereitgestellt werden. Dies bedeutet, dass die sogenannte „Leser-Duty-Regel“ angepasst wird. In solchen Fällen kann die EU die Zollsätze in Höhe der vollen Dumpingspanne anwenden, sofern dies im Interesse der gesamten EU liegt und die Interessen der Verbraucher sowie der vor- und nachgelagerten Industrien berücksichtigt.
  • Verbesserte Verletzungsberechnung: Die neuen Regeln zur Berechnung des „nicht schädigenden Preises“, also des Preises, den die Industrie unter normalen Umständen voraussichtlich verlangen würde, spiegeln nun die wirtschaftliche Realität besser wider. Sie können nun die Kosten notwendiger Investitionen, etwa in Infrastruktur oder Forschung und Entwicklung, aber auch zukünftige Ausgaben im Zusammenhang mit Sozial- und Umweltstandards, etwa im Rahmen des Emissionshandelssystems, berücksichtigen. Außerdem geht der „nicht schädigende Preis“ nun von einem Mindestgewinn von 6 % aus, der in die Berechnung einbezogen wird, wobei von Fall zu Fall eine höhere Gewinnspanne möglich ist.
  • Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte: Der Handel muss offen, aber auch fair sein. Die neuen Regeln stellen sicher, dass unsere hohen Standards in der EU die europäische Industrie bei der Anwendung von Handelsschutzmaßnahmen nicht benachteiligen. Die EU wird nun beispielsweise die Kosten berücksichtigen, die der EU-Industrie entstehen, wenn sie höhere Sozial- und Umweltstandards einhält. Darüber hinaus wird die EU normalerweise keine Preisverpflichtungen von Drittländern akzeptieren, die eine schlechte Bilanz bei den Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und multilateralen Umweltabkommen haben. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, die bestehenden Maßnahmen bei veränderten Rahmenbedingungen bei Sozial- und Umweltstandards zu überprüfen. Der Jahresbericht der Kommission über handelspolitische Schutzinstrumente wird nun auch einen Abschnitt enthalten, der sich mit Fragen der Nachhaltigkeit befasst.
  • Erhöhte Transparenz und Vorhersehbarkeit: Unternehmen erhalten nun eine Vorwarnung von 3 Wochen, bevor mit der Erhebung der Zölle begonnen wird. Dadurch können sich alle Unternehmen an die neue Situation anpassen.
  • Unterstützung für kleinere Unternehmen in der EU: Kleine und mittlere Unternehmen in der EU können nun von optimierten Verfahren und der Unterstützung eines KMU-Helpdesks profitieren, um ihnen die Teilnahme an Handelsschutzuntersuchungen zu erleichtern. Der Helpdesk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird deutlich ausgebaut, damit kleinere Unternehmen von den Handelsschutzexperten der Kommission praktische Hilfe und Ratschläge erhalten können, beispielsweise zu den Voraussetzungen für die Einreichung einer Handelsschutzbeschwerde. Es gibt auch praktische Änderungen, die es KMU erleichtern werden, sich an Handelsschutzuntersuchungen zu beteiligen. Beispielsweise wird die Kommission in allen EU-Sprachen einen Leitfaden zu ihren Handelsschutzinstrumenten herausgeben.
  • Schließung der Lücke im Zusammenhang mit der Offshore-Verschiffung von Dumpingprodukten: Handelsschutzmaßnahmen gelten nun auch für gedumpte oder subventionierte Produkte, die in den Festlandsockel/die ausschließliche Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten verschifft werden, wenn der Verbrauch des Produkts erheblich ist. Damit wird eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen. Die Kommission wird ein technisches Instrument zur vollständigen Umsetzung dieser Gesetzesänderung einführen.

Wird dies nur den europäischen Fertigungsunternehmen zugute kommen?

Handelsschutzmaßnahmen sind in der Regel ein zweischneidiges Schwert, und diese Initiative der Kommission war von Anfang an zum Nutzen aller Arten von Unternehmen, einschließlich Importeuren und nachgeschalteten Anwendern, konzipiert. Zu ihren Vorteilen gehören:

  • Mehr Transparenz insbesondere im Hinblick auf vorläufige Antidumpingzölle: Sie erhalten eine Vorwarnung von mindestens drei Wochen. Dies unterliegt einer Überprüfung nach zwei Jahren, wodurch die Vorwarnung auf zwei oder vier Wochen angepasst werden kann.
  • Die Kommission erstattet auch Zölle, die während einer Auslaufüberprüfung erhoben wurden, in Fällen, in denen diese Überprüfung mit der Aufhebung der Maßnahmen endet.

In welcher Beziehung steht dieses TDI-Modernisierungspaket zur neuen Antidumpingmethode, die die EU kürzlich eingeführt hat?

Beide Reformen zielen darauf ab, die Wirksamkeit der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU angesichts der Veränderungen in der Weltwirtschaft aufrechtzuerhalten und zu verbessern, decken jedoch unterschiedliche Aspekte ab. Das vorliegende Handelsmodernisierungspaket unterscheidet sich von der neuen Methode zur Berechnung der Dumpingspanne.

Die im Rahmen der TDI-Modernisierung vereinbarten Änderungen betreffen eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Handelsschutzuntersuchungen, darunter die Dauer der Untersuchungen, bessere Regeln für die Berechnung des nicht schädigenden Preises und damit der Zollsätze sowie eine erhöhte Transparenz insbesondere in Bezug auf vorläufige Maßnahmen Aufgaben sowie Hilfen für KMU.

Die neue Methode zur Berechnung der Dumpingspanne betrifft Fälle, in denen das Exportland in seiner Wirtschaft verzerrende Praktiken anwendet.

Allerdings sind beide Reformen gleichermaßen wichtig, um die anhaltende Wirksamkeit des Handelsschutzes der EU sicherzustellen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die EU-Industrie zu wahren.

Wird die Regel des niedrigeren Zolls weiterhin gelten?

Die Regel des niedrigeren Zolls hat sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen und wird weiterhin Teil der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU bleiben. Allerdings wurde die Regelung angepasst, um Rohstoffverzerrungen in Antidumpingfällen zu begegnen. In Antisubventionsfällen folgten das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission, die Maßnahmen in Höhe der Subventionsspanne durchzusetzen. Besonders handelsverzerrend sind Subventionen. Es ist nicht akzeptabel, dass Exporteure auf Kosten der europäischen Industrie von Subventionen profitieren, die gegen die WTO-Regeln verstoßen.

Mehr Infos

Pressemitteilung zur Modernisierung des EU-Handelsschutzes vom 5. Dezember 2017

Neue Antidumpingmethode

EU-Handelsverteidigung

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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