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smartphone-407108_960_720Neue Regeln, die es EU-Bürgern ermöglichen, Dienste wie „Netflix“, die Zugang zu Online-Musik, Spielen, Filmen oder Sportereignissen bieten, zu abonnieren, um diese Inhalte im Ausland in einem anderen EU-Land zu genießen, wurden am Dienstag vom Rechtsausschuss in einer Abstimmung gebilligt (29 November).

Jean-Marie Cavada (ALDE, FR) sagte: „Ich freue mich sehr, als Berichterstatter an der Ausarbeitung dieser Verordnung mitwirken zu können, die es ermöglicht, die einheitliche Anwendung der Portabilitätsregeln in Europa einzuführen, was eine Reform darstellt von unseren Mitbürgern erwartet. Umso mehr freut es mich, dass mit dem Bericht die Wahrung der Territorialität gewährleistet werden kann, die für die ordnungsgemäße Entwicklung und Finanzierung des audiovisuellen und kinematografischen Sektors in Europa von wesentlicher Bedeutung ist. “ Sein Bericht wurde mit 22-Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltung angenommen.

Die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Online-Inhaltsdiensten ist nach wie vor weitgehend durch territoriale und ausschließliche Lizenzierungspraktiken gekennzeichnet, die zu einer mangelnden grenzüberschreitenden Portabilität in der EU führen. Dies wird sich mit diesem Vorschlag ändern. Solange die Europäer beim Abonnieren eines Online-Inhaltsdienstes den Nachweis ihres ständigen Wohnsitzes in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat erbracht haben, haben sie Zugriff auf die vorgeschlagenen Inhalte, unabhängig davon, welches Gerät sie verwenden und in welchem ​​Mitgliedstaat sie aus irgendeinem Grund reisen es beruflich, privat oder für das Studium.

Stichproben zur Überprüfung des Wohnsitzes

Um den Wohnsitz des Mitgliedsstaates zu überprüfen, werden strenge Überprüfungsmaßnahmen ergriffen, z. B. Stichproben über die IP-Adresse des Abonnenten, wobei jedoch stets die Privatsphäre des Benutzers und die ordnungsgemäße Anwendung der einschlägigen Urheberrechtsbestimmungen gewährleistet werden. Diese Bestimmung ist umso vorteilhafter, als sie jegliche Rückverfolgung oder Geolokalisierung ausschließt und den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.

Nächste Schritte

Die Ausschussmitglieder stimmten auch dafür, dem Berichterstatter ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat zu erteilen, um einen Kompromiss zum vorgeschlagenen Gesetz zu erzielen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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