EU
Die Registrierungspflicht für #lobbyists in Transparenz-Register
Im Jahr 2011 hat das Europäische Parlament ein gemeinsames Register mit der Europäischen Kommission eingeführt. (Zuvor hatte das Parlament ein eigenes freiwilliges System.) Ab 2008 forderte das Parlament in verschiedenen Resolutionen andere EU-Institutionen auf, sich ebenfalls für ein obligatorisches Register zu entscheiden. Darüber hinaus wurden mehrere weitere Anreizmaßnahmen ergriffen, z. B. der Ausschluss von Lobbyvertretern, die nicht im Transparenzregister aufgeführt sind, von Reden bei öffentlichen Anhörungen und die Einführung eines erleichterten Akkreditierungssystems.
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