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Verteidigung

#Firearms: EU-Binnenmarktabgeordnete erörtern Entwürfe für Vorschriften zur Waffenkontrolle

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SchusswaffenDie Abgeordneten werden in der Auftaktdebatte des Binnenmarktausschusses über die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie am Dienstag um 9.00 Uhr ihre Ansichten dazu äußern, wie Waffen am besten in die Hände von Terroristen gelangen und grenzüberschreitende Waffentransfers nachverfolgt werden können. Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Vorschlags auf Sportschützen, Jäger, Sammler, Museen und andere rechtmäßige Aktivitäten gehören ebenfalls zu den von den Abgeordneten zu erörternden Themen.

Vorsitzender des Binnenmarktausschusses Vicky Ford (ECR, UK) wird die Gesetzgebung durch das Parlament bringen. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag am 7. Dezember dem Ausschuss vorgelegt, der nun die Diskussionen zur Vorbereitung der Position des Parlaments einleiten wird.

Die zu behandelnden Themen umfassen:

  • strengere Vorschriften für Sammler: Die Kommission nimmt sie in den Geltungsbereich des Richtlinienvorschlags auf und unterwirft sie denselben Genehmigungs- / Deklarationsanforderungen wie Privatpersonen.
  • Verbot bestimmter halbautomatischer Schusswaffen, z. B. solcher, die vollautomatischen Waffen „ähneln“: Privatpersonen dürften diese nicht besitzen, selbst wenn sie dauerhaft deaktiviert sind,
  • die wahrscheinlichen Auswirkungen des Vorschlags auf Sportschützen, Jäger, Museen und andere rechtmäßige Aktivitäten;
  • Verschärfte Anforderungen an Alarm, Signalwaffen, leere Feuerwehrleute und Nachbauten: Diese werden in die Liste der Schusswaffen aufgenommen, die den Behörden gemeldet werden müssen. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Befugnis zu erteilen, technische Spezifikationen herauszugeben, um sicherzustellen, dass diese nicht zu Schusswaffen verarbeitet werden können.
  • Verbot des (Online-) Fernverkaufs von Schusswaffen, deren Teilen und Munition, außer durch Händler und Makler;
  • Änderung der Zulassungsbedingungen für den Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe (z. B. Einführung medizinischer Standardtests zur Erteilung oder Erneuerung von Zulassungen) und
  • neue Regeln für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen, die Führung von Aufzeichnungen über deaktivierte Waffen und den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten, z. B. über die Verweigerung der Genehmigung zum Besitz einer Schusswaffe, die von einer anderen nationalen Behörde beschlossen wurde.

Hintergrund

 Die EU-Feuerwaffenrichtlinie legt die Regeln fest, nach denen Privatpersonen Waffen erwerben und besitzen können (dh den zivilen Gebrauch von Feuerwaffen), und regelt auch den Transfer von Feuerwaffen in ein anderes EU-Land.

In der Europäischen Sicherheitsagenda für 2015-2020 und ihrem Arbeitsprogramm 2016 versprach die Kommission, die bestehenden Rechtsvorschriften für Schusswaffen im Jahr 2016 zu überprüfen, um den Informationsaustausch zu verbessern, die Rückverfolgbarkeit zu verbessern, die Kennzeichnung zu standardisieren und gemeinsame Standards für die Neutralisierung von Schusswaffen festzulegen.

Angesichts der Terroranschläge in Europa im vergangenen Jahr beschloss sie, diese Arbeiten zu beschleunigen – die Überarbeitung der EU-Waffenrichtlinie wurde am 18. November 2015 vorgelegt – und legte am 2. Dezember 2015 zudem einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels vor.

Laut der Kommission gab es bei den jüngsten Terroranschlägen Fälle, in denen „Schusswaffen illegal aus legal im Internet erworbenen Komponenten zusammengebaut“ wurden. Mehrere Quellen weisen zudem auf den möglichen Einsatz reaktivierter Schusswaffen bei den Terroranschlägen von 2015 hin.

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