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EU-Türkei Zusammenarbeit: Ein 3 Mrd. € Flüchtlings Fazilität für die Türkei

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turkey.flagDer Europäische Rat hat den Gemeinsamen Aktionsplan mit der Türkei als Teil einer umfassenden Kooperationsagenda begrüßt, die auf gemeinsamer Verantwortung, gegenseitigen Verpflichtungen und Umsetzung basiert. Der Europäische Rat einigte sich außerdem darauf, das politische und finanzielle Engagement mit der Türkei in mehreren Bereichen zu verstärken. Wie im Gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei vorgesehen, hat sich die EU verpflichtet, der Türkei sofortige und kontinuierliche humanitäre Hilfe zu leisten.

Die EU wird erhebliche neue Finanzmittel bereitstellen, um die Türkei bei der Bewältigung der Herausforderung zu unterstützen, die sich aus der Anwesenheit von Syrern unter vorübergehendem Schutz in der Türkei ergibt. Zu diesem Zweck richtet die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen – eine Flüchtlingsfazilität für die Türkei – ein, um finanzierte Maßnahmen zu koordinieren und zu rationalisieren, um Syrern unter vorübergehendem Schutz und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei wirksame und ergänzende Unterstützung zu bieten. Die Mittel werden so flexibel und schnell wie möglich bereitgestellt und sollen den nationalen und lokalen Behörden im Einklang mit der Lastenteilung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU helfen.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte: „Bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise ist es völlig klar, dass die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit der Türkei und die Türkei mit der Europäischen Union intensivieren muss. Wir müssen beide zusammenarbeiten und das tun.“ den Gemeinsamen Aktionsplan umsetzen, der Ordnung in die Migrationsströme bringen und dazu beitragen wird, irreguläre Migration einzudämmen. In diesem Rahmen setzt die Einrichtung einer türkischen Flüchtlingsfazilität unsere Absichten in konkrete Maßnahmen um. Bei diesem Geld geht es um die Bereitstellung von Unterstützung zur weiteren Verbesserung des täglichen Lebens und sozioökonomische Bedingungen von Syrern, die in der Türkei Zuflucht suchen.“

Die Türkei-Flüchtlingsfazilität ist die Antwort auf diese Frage Aufruf des Europäischen Rates für erhebliche zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Türkei. Es wurde auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 12. November 2015 in Valletta im Beisein des Präsidenten des Europäischen Parlaments erörtert. Die Fazilität, die in voller Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament eingerichtet wird, wird einen Koordinierungsmechanismus bereitstellen, der sicherstellen soll, dass die Bedürfnisse von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert berücksichtigt werden. Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei wird einen Gesamtbetrag von 3 Milliarden Euro koordinieren. Die Fazilität wird ab dem 1. Januar 2016 Zuschüsse und andere finanzielle Unterstützung gewähren.

Um die Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der Hilfe sicherzustellen, wird der Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien bereitstellen und darüber entscheiden, welche Maßnahmen mit welchem ​​Betrag und über welche Finanzinstrumente finanziert werden. Der Lenkungsausschuss besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Türkei mit beratender Funktion.

Hintergrund

Aufgrund seiner geografischen Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten. Das Land beherbergt mehr als zwei Millionen Asylbewerber und Flüchtlinge, die höchste Zahl weltweit.

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Die Türkei unternimmt lobenswerte Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung für einen beispiellosen und kontinuierlich wachsenden Zustrom von Menschen zu leisten, die Zuflucht suchen, und hat bereits mehr als 7 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln für die Bewältigung dieser Krise aufgewendet.

Die Europäische Kommission hat eine erreicht Ad-Referenden Vereinbarung mit der Türkei über a Gemeinsame Aktionsplan ihre Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung in einer koordinierten Anstrengung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zu intensivieren.

Beim Europäischen Rat am 15. Oktober trafen sich die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten befürwortet nahm die Vereinbarung an und begrüßte den gemeinsamen Aktionsplan.

Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die von der Europäischen Union und der Republik Türkei dringend umgesetzt werden müssen, um gemeinsame Herausforderungen konzertiert anzugehen und die Bemühungen der Türkei zur Bewältigung der großen Zahl bedürftiger Menschen zu ergänzen des Schutzes in der Türkei. Darüber hinaus hat sich die Europäische Union – die Institutionen und ihre Mitgliedstaaten – auch dazu verpflichtet, das politische Engagement mit der Türkei zu verstärken, der Türkei erhebliche finanzielle Unterstützung zu gewähren, die Erfüllung des Fahrplans für die Visaliberalisierung zu beschleunigen und den Beitrittsprozess mit der Türkei neu zu beleben.

Mehr Infos

Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei vereinbart Ad-Referenden

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu 15 Oktober 2015

Zusammenarbeit mit der Türkei: Präsentation zum informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs: Zusammenarbeit mit der Türkei vom 12. November 2015

Factsheet: Finanzierung der wichtigsten migrationsbezogenen Aktivitäten im Westbalkan und in der Türkei

Alle Pressematerialien zur EU-Migrationsagenda

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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