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Luftqualität

#CleanMobility - Kommission legt Vorschlag zur Prüfung der Autoemissionen unter realen Fahrbedingungen vor

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Aufgrund eines Urteils des Gerichts hat das Kommission schlägt vor bestimmte Aspekte der Emissionsprüfung unter realen Fahrbedingungen (Real Driving Emissions Testing, RDE) wieder in die vom Europäischen Parlament und vom Rat zu verabschiedenden Rechtsvorschriften aufzunehmen. 

Die Europäische Kommission hat sich sehr aktiv für die Förderung der Luftqualität, die Bekämpfung des Klimawandels und die Unterstützung einer Umstellung auf saubere Mobilität eingesetzt. Zu den Maßnahmen gehören neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen sowie ein verbesserter Labortest. Diese Bemühungen zeigen bereits Ergebnisse. Die neuen Normen verlangen auch von den Fahrern eine kompetente KFZ-Zulassungsprüfung Praxis. Insbesondere Dieselfahrzeuge, die sowohl im Labor als auch unter realen Bedingungen auf der Straße getestet und seit September 2017 auf den Markt gebracht wurden, stoßen deutlich weniger aus als ältere Typen von Dieselfahrzeugen.

Im Dezember 2018 hob das Gericht einige Bestimmungen der EU-Gesetzgebung zu Emissionsprüfungen im Straßenverkehr auf. Der Hof entschied, dass sogenannte „Konformitätsfaktoren“ nicht im Ausschussverfahren, sondern im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hätten festgelegt werden dürfen. Die Aufhebung ist teilweiser Natur und hat keinen Einfluss auf das tatsächliche RDE-Prüfverfahren, das in Kraft bleibt und noch bei der Typgenehmigung durchgeführt werden muss.

Der Gerichtshof hat die Auswirkungen der teilweisen Nichtigerklärung bis Februar verschoben, um der Kommission Zeit für die Umsetzung des Urteils zu geben. Um Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Typgenehmigungen zu vermeiden, die seit September 2020 erteilt wurden - als das RDE-Prüfverfahren verpflichtend wurde -, schlägt die Kommission heute vor, dieselben Konformitätsfaktoren wieder in den Rechtstext aufzunehmen. Die Kommission legt den Gesetzesvorschlag auf Ersuchen des Gerichts im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor. Die Kommission bemüht sich dabei um die notwendige Rechtssicherheit für die nationalen Behörden, die Industrie und die Verbraucher.

Nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat gilt die Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten und wird 3-Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt obligatorisch.

Hintergrund

Der Rechtsrahmen für RDE wurde im Rahmen eines Komitologieverfahrens entwickelt, bei dem die Kommission nationalen Sachverständigen einen Vorschlag unterbreitet, der den Vorschlag vor der Abstimmung ändern kann. Der Text wird dann dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung oder Ablehnung vorgelegt. Dies war das Verfahren für die Annahme des RDE-Gesetzes 2 (Verordnung 2016 / 646), bei dem der Kompromiss, den Experten der Mitgliedstaaten zu 28 Oktober 2015 gefunden hatten, anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurde.

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Im Dezember 2018 hob das Gericht einige Bestimmungen des RDE-Gesetzes 2 auf, nämlich die sogenannten „Konformitätsfaktoren“. Die Konformitätsfaktoren legen die zulässige Diskrepanz zwischen dem unter Laborbedingungen getesteten Emissionsgrenzwert und den Werten des RDE-Verfahrens fest, wenn das Auto von einem echten Fahrer auf einer realen Straße gefahren wird, um diese Diskrepanz schrittweise zu verringern.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht die technische Notwendigkeit der Konformitätsfaktoren nicht in Frage, war jedoch der Ansicht, dass die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse bei der Festlegung der RDE-Konformitätsfaktoren durch Komitologie anstelle von Mitentscheidungsgesetzen (= ordentliches Gesetzgebungsverfahren) überschritten hat. Die Kommission legte im Februar 2019 Berufung gegen das Urteil des Gerichts ein, da sie der rechtlichen Einschätzung des Gerichtshofs, dass die Kommission ihre Durchführungsbefugnisse überschritten habe, nicht zustimme.

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