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Tierschutz: EU-Richtlinie zu Status quo

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TierschutzTrotz der Fortschritte bei der Entwicklung alternativer Methoden ist der Einsatz von Tieren in der Forschung weiterhin erforderlich. Die Gesundheit von Mensch und Tier hängt stark davon ab. Es ist daher wichtig, einen Rechtsrahmen mit hohen Tierschutzstandards einzuhalten, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den Tierschutz zu gewährleisten. Dies hat die Europäische Union in 2010 getan, indem sie eines der weltweit fortschrittlichsten Instrumente in Bezug auf Tierschutzstandards übernommen hat: die Richtlinie 2010 / 63 / EU.

Die EBI, die europäische Bürgerinitiative, ermöglicht es einer Million EU-Bürgern, sich direkt an der Entwicklung der EU-Politik zu beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordert, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten. stellt einen wesentlichen Schritt vorwärts dar, um die Tierschutzstandards in Europa anzuheben. Tiere dürfen in der Forschung nur verwendet werden, wenn keine praktikable alternative Methode verfügbar ist, und wenn sie verwendet werden, sollte der Ersatz, die Reduzierung und die Verfeinerung der Verwendung von Tieren (das sogenannte Prinzip der „3Rs“) ihre Verwendung leiten. Obwohl sich diese Richtlinie noch in einem frühen Stadium ihrer Umsetzung befindet, ist sie eine wichtige Entwicklung in die richtige Richtung.

Die EBI will nicht nur die Richtlinie aufheben, sondern auch Tierversuche vollständig verbieten. Die Nichtigerklärung der Richtlinie würde Europa beklagenswerterweise wieder in die Situation vor 2010 zurückversetzen, als es niedrigere Tierschutzstandards gab. Das Verbot der Tierforschung würde Europa in Bezug auf die biomedizinische Forschung einfach aus dem Ruder laufen lassen. Die Forscher wären dann gezwungen, neue Orte für ihre Forschung zu finden (Länder oder Regionen, in denen mit ziemlicher Sicherheit niedrigere Tierschutzstandards gelten als in Europa).

Das Endergebnis wäre katastrophal für Europa: Die in den letzten Jahren erzielten Fortschritte würden zunichte gemacht, und Europa würde schlechter gestellt als vor der Annahme der Richtlinie. Der Generalsekretär der LERU, Prof. Kurt Deketelaere, stellt fest: „Die Folgen für die Gesundheit von Mensch und Tier und eine qualitativ hochwertige Forschung, wenn diese EBI durchgeführt wird, sind einfach verheerend.“

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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