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Luftverkehrsemissionen: Kommission schlägt Anwendung des EU-ETS zu europäischen Regionalluftraum von 1 Januar 2014

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fliegende CO2-EmissionenDie Europäische Kommission hat heute (16. Oktober) vorgeschlagen, das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) dahingehend zu ändern, dass die Luftverkehrsemissionen für den Teil der Flüge, die im europäischen regionalen Luftraum stattfinden, gedeckt werden. Die Anpassung der Gesetzgebung würde ab dem 1. Januar 2014 gelten und bis ein geplanter globaler marktbasierter Mechanismus (MBM) bis 2020 auf internationale Luftverkehrsemissionen anwendbar wird, so die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).

Klimakommissarin Connie Hedegaard erklärte: „Angesichts der jüngsten Fortschritte bei der ICAO, nicht zuletzt dank der harten Arbeit und Entschlossenheit Europas, hat die Europäische Kommission heute vorgeschlagen, das EU-EHS so anzupassen, dass die Emissionen des Luftverkehrs auch für den Teil der Flüge im regionalen europäischen Luftraum erfasst werden. Die Europäische Union hat ihre Treibhausgasemissionen erheblich reduziert, und alle Wirtschaftssektoren tragen zu diesen Bemühungen bei. Auch der Luftverkehr muss seinen Beitrag leisten, da die Emissionen des Luftverkehrs rapide steigen – sie haben sich seit 1990 verdoppelt. Ich bin zuversichtlich, dass das Europäische Parlament und der Rat zügig handeln und diesen Vorschlag unverzüglich annehmen werden. Mit diesem Vorschlag übernimmt Europa die Verantwortung, die Emissionen in seinem eigenen Luftraum zu reduzieren, bis die globale Maßnahme in Kraft tritt.“

Hauptüberschrift & Einleitung

Die wichtigsten Merkmale des überarbeiteten EHS-Systems, die sich aus diesem Vorschlag ergeben, wären folgende:

  • Alle Emissionen aus Flügen zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, die die 28 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island abdecken) würden weiterhin abgedeckt.
  • Von 2014 bis 2020 würden Flüge von und nach Ländern außerhalb des EWR von einer allgemeinen Ausnahme für Emissionen profitieren, die außerhalb des EWR-Luftraums auftreten. Es würden nur Emissionen aus Flügen abgedeckt, die im Luftraum des EWR stattfinden.
  • Um den besonderen Umständen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen, würden Flüge in und aus Drittländern, die keine Industrieländer sind und weniger als 1% der weltweiten Luftverkehrsemissionen verursachen, von einer vollständigen Befreiung profitieren.

Nächste Schritte

Die Kommission wünscht sich, dass der Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates bis März 2014 klargestellt wird, um den Flugzeugbetreibern Klarheit zu verschaffen, die andernfalls bis zum 2013. April 30 Zertifikate für alle Emissionen auf Flügen von und nach Drittländern abgeben müssten.

Ein detailliertes Q & A-Dokument kann sein finden Sie hier.

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