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Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

EU arbeitet mit anderen OECD-Ländern zusammen, um ein Verbot von Exportkrediten für Kohlekraftwerke vorzuschlagen

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Die Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) halten heute (15. September) und Donnerstag (16. September) eine außerordentliche Sitzung ab, um ein mögliches Verbot von Exportkrediten für internationale Kohlekraftwerke ohne Ausgleichsmaßnahmen zu erörtern. Die Diskussionen werden sich auf einen Vorschlag konzentrieren, der Anfang des Monats von der EU und anderen Ländern (Kanada, Republik Korea, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und USA) vorgelegt wurde. Der Vorschlag unterstützt die Ökologisierung der Weltwirtschaft und ist ein wichtiger Schritt zur Ausrichtung der Aktivitäten der Exportkreditagenturen an den Zielen des Pariser Abkommens.

Exportkredite sind ein wichtiger Bestandteil der Förderung des internationalen Handels. Als Teilnehmer des OECD-Übereinkommens über offiziell unterstützte Exportkredite spielt die EU eine wichtige Rolle bei den Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene und um die Kohärenz des gemeinsamen Ziels der Bekämpfung des Klimawandels zu gewährleisten. Die EU hat sich verpflichtet, die Beihilfen für Exportkredite für Kohle ohne Ausgleichsmaßnahmen einzustellen und verpflichtet sich gleichzeitig auf internationaler Ebene zu einem gerechten Übergang.

Im Januar 2021 forderte der Rat der Europäischen Union nach einem klaren Zeitplan den weltweiten Ausstieg aus umweltschädlichen Subventionen für fossile Brennstoffe und eine entschlossene und gerechte globale Transformation. hin zur Klimaneutralität, einschließlich des schrittweisen Kohleausstiegs ohne Ausgleichsmaßnahmen bei der Energieerzeugung und als ersten Schritt das sofortige Ende aller Fördermittel für neue Kohleinfrastruktur in Drittländern. In ihrer Überprüfung der Handelspolitik vom Februar 2021 hat die Europäische Kommission zugesagt, ein sofortiges Ende der Exportkreditförderung für den Kohlestromsektor vorzuschlagen.

Im Juni dieses Jahres erkannten die G7-Mitglieder auch an, dass anhaltende globale Investitionen in die nicht-reduzierende Kohleverstromung mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1.5 °C zu begrenzen, nicht vereinbar sind, und versprachen, die neue direkte staatliche Unterstützung für die globale Kohleverstromung einzustellen bis Ende 2021 international, auch durch staatliche Förderung.

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