EU
Schengen-Raum: Rat stimmt der Aufhebung der Luft- und Seekontrollen an den Binnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien zu
Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Bulgarien und Rumänien eine Einigung über die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen an den Luft- und Seewegen erzielt. Der Beschluss wurde im Anschluss an ein schriftliches Verfahren einstimmig gefasst.
„Ich freue mich sehr, dass die internen Luft- und Seekontrollen zwischen Bulgarien und Rumänien und den anderen Schengen-Ländern nach zwölfjährigen Verhandlungen im Jahr 2024 der Vergangenheit angehören werden. Wir bauen damit weiterhin einen immer größeren und stärkeren Raum der Freiheit auf.“ Bewegung."
Fernando Grande-Marlaska Gómez, spanischer Innenminister
Ab dem 31. März 2024 wird es an den EU-Binnenluft- und Seegrenzen zwischen Bulgarien und Rumänien sowie den anderen Ländern des Schengen-Raums keine Personenkontrollen mehr geben. Dieses Datum entspricht der Änderung des Winter-/Sommerflugplans der International Air Transport Association (IATA).
Nach diesem ersten Schritt sollte der Rat einen weiteren Beschluss fassen, um einen Termin für die Aufhebung der Kontrollen an den Binnenlandgrenzen festzulegen.
Hintergrund
Seit ihrem EU-Beitritt haben Bulgarien und Rumänien Teile des Schengen-Rechtsrahmens (den Schengen-Besitzstands) angewendet, darunter diejenigen im Zusammenhang mit den Kontrollen an den Außengrenzen, der polizeilichen Zusammenarbeit und der Nutzung des Schengener Informationssystems.
Für die übrigen Teile des Schengen-Besitzstands, zu denen die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen und damit verbundene Maßnahmen gehören, beschließt der Rat einstimmig über deren Anwendung, nachdem gemäß den geltenden Schengen-Evaluierungsverfahren überprüft wurde, dass sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen .
- Beschluss des Rates über die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands in Bulgarien und Rumänien
- Der Schengen-Raum erklärt (Hintergrundinformationen)
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