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Landwirtschaft

Kommission genehmigt kroatische Regelung in Höhe von 22.7 Mio. EUR zur Unterstützung des vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen primären Agrarsektors

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Die Europäische Kommission hat ein kroatisches Programm in Höhe von 22.7 Mio. EUR (171 Mio. HRK) zur Unterstützung von Unternehmen genehmigt, die in bestimmten primären Agrarsektoren tätig sind, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Die Maßnahme steht Pferdezüchtern, Rinder-, Schweine- und Geflügelerzeugern sowie im Schaf- und Ziegensektor tätigen Unternehmen offen. Das Programm zielt darauf ab, den Liquiditätsbedarf der Begünstigten zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach dem Ausbruch fortzusetzen. Von der Maßnahme sollen mehr als 21,800 Unternehmen profitieren.

Die Kommission stellte fest, dass die kroatische Regelung den Bedingungen des Befristeten Rahmens entspricht. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 225,000 31 EUR pro Begünstigten nicht überschreiten; und (ii) wird spätestens am 2021. Dezember 107 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 3 Absatz XNUMX Buchstabe b erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung in der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. AEUV und die im Vorübergehenden Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.100417 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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