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Wirtschaft

Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung über einen neuen, zukunftsfähigen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung

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Die Kommission begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die ehrgeizigste und umfassendste Reform des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU seit der Zeit nach der Wirtschafts- und Finanzkrise.

Die Kommission hat ihre Reformvorschläge im April 2023 vorgelegt.

Die Hauptziele des Rahmens bestehen darin, die Schuldentragfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken und nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten durch wachstumsfördernde Reformen und vorrangige Investitionen zu fördern. Der Rahmen wird dazu beitragen, die EU wettbewerbsfähiger zu machen und besser auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein, indem er Fortschritte auf dem Weg zu einer grünen, digitalen, integrativen und widerstandsfähigen Wirtschaft unterstützt.

Die Reformen beheben Mängel im aktuellen Rahmen. Sie wollen sicherstellen, dass der Rahmen einfacher, transparenter und wirksamer wird, mit größerer nationaler Eigenverantwortung und besserer Durchsetzung. Sie berücksichtigen die Notwendigkeit, die erhöhte Staatsverschuldung, auch infolge der COVID-19-Pandemie, auf realistische, schrittweise und nachhaltige Weise zu reduzieren. Der neue Rahmen baut auch auf den Lehren auf, die aus der politischen Reaktion der EU auf die Finanzkrise gezogen wurden, als mangelnde Investitionen eine rasche wirtschaftliche Erholung behinderten.

Stärkere nationale Eigenverantwortung mit mittelfristigen Plänen

Im Mittelpunkt des neuen Rahmens stehen neue mittelfristige Haushaltsstrukturpläne. Die Mitgliedstaaten werden Pläne entwerfen und vorlegen, in denen ihre Haushaltsziele, vorrangigen Reformen und Investitionen sowie Maßnahmen zur Beseitigung möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte während einer Haushaltsanpassungsphase dargelegt werden. Der „Anpassungszeitraum“ bezieht sich auf den Zeitrahmen, innerhalb dessen der Schuldenstand eines Mitgliedstaats durch eine Kombination aus Haushaltsanpassungen, Reformen und Investitionen auf einen nachhaltigen Abwärtspfad gebracht wird.

Diese Pläne werden dann von der Kommission bewertet und vom Rat auf der Grundlage gemeinsamer EU-Kriterien gebilligt.

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Die Integration von Steuer-, Reform- und Investitionszielen in einen einzigen mittelfristigen Plan wird dazu beitragen, einen kohärenten und optimierten Prozess zu schaffen. Es wird die nationale Eigenverantwortung stärken, indem es den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Festlegung ihrer eigenen fiskalischen Anpassungspfade sowie ihrer Reform- und Investitionsverpflichtungen gibt. Die Mitgliedstaaten werden jährliche Fortschrittsberichte vorlegen, um eine wirksamere Überwachung und Durchsetzung der Umsetzung dieser Verpflichtungen zu ermöglichen.

Dieser neue Prozess der Haushaltsüberwachung wird in das bestehende Europäische Semester eingebettet, das weiterhin den zentralen Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik bilden wird.

Einfachere Regeln unter Berücksichtigung unterschiedlicher steuerlicher Herausforderungen

Der neue Rahmen führt eine risikobasierte Überwachung ein, die zwischen den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer individuellen Haushaltssituation unterscheidet. Dieser Ansatz wird sich an einen transparenten gemeinsamen EU-Rahmen halten, der durch Schutzmaßnahmen untermauert wird, um sicherzustellen, dass die Schulden auf einen Abwärtspfad gebracht werden (Schuldentragfähigkeitsschutz), oder um eine Sicherheitsmarge unterhalb des vertraglichen Defizitreferenzwerts von 3 % des BIP vorzusehen, um fiskalische Maßnahmen zu schaffen Puffer (Schutz der Defizit-Resilienz).

Ein einziger operativer Indikator – die Nettoprimärausgaben – dient als Grundlage für die Haushaltsüberwachung und vereinfacht so die Haushaltsregeln.

Für Mitgliedstaaten mit einem Staatsdefizit von über 3 % des BIP oder einer Staatsverschuldung von über 60 % des BIP wird die Kommission einen länderspezifischen „Referenzpfad“ herausgeben. Dieser Verlauf wird den Mitgliedstaaten Orientierung bei der Ausarbeitung ihrer Pläne geben und sicherstellen, dass die Schulden auf einen plausiblen Abwärtspfad gebracht werden oder auf einem vernünftigen Niveau bleiben.

Für Mitgliedstaaten mit einem Staatsdefizit unter 3 % des BIP und einer Staatsverschuldung unter 60 % des BIP wird die Kommission technische Informationen bereitstellen, um sicherzustellen, dass das Defizit mittelfristig unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bleibt. Dies erfolgt auf Antrag des Mitgliedstaats.

Förderung von Reformen und Investitionen

Um neue und bestehende Herausforderungen zu bewältigen, sind sowohl Reformen als auch Investitionen erforderlich. Sie sind auch wesentliche Bestandteile glaubwürdiger Schuldenabbaupläne. Der neue Rahmen wird es den Mitgliedstaaten erleichtern und ermutigen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um den ökologischen und digitalen Wandel zu sichern, die wirtschaftliche und soziale Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Sicherheitskapazität Europas zu stärken.

Mitgliedstaaten, die sich zur Umsetzung von Reformen und Investitionen zur Erreichung dieser Ziele verpflichten, profitieren von einem schrittweiseren Anpassungszeitraum, der von vier Jahren auf bis zu sieben Jahre verlängert wird. Diese Maßnahmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, indem sie insbesondere länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigen oder auf die Verwirklichung spezifischer politischer Prioritäten der EU abzielen.

Reformen und Investitionszusagen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne werden für eine Verlängerung des Anpassungszeitraums in der ersten Runde der Pläne berücksichtigt.

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines übermäßigen Defizits wird die Kommission eine Reihe relevanter Faktoren berücksichtigen. Eine Erhöhung der staatlichen Verteidigungsinvestitionen würde ausdrücklich als ein solcher relevanter Faktor anerkannt. Weitere relevante Faktoren sind die Staatsverschuldung des Mitgliedstaats, die Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung sowie die Umsetzung von Reformen und Investitionen.

Verbesserung der Durchsetzung

Regeln erfordern Durchsetzung. Während der neue Rahmen den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Pläne gibt, führt er auch ein strengeres Durchsetzungssystem ein, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Mitgliedstaaten legen der Kommission jährliche Fortschrittsberichte vor, die sich auf die Umsetzung der in ihren Plänen festgelegten Verpflichtungen konzentrieren.

Die Kommission wird ein Kontrollkonto einrichten, um Abweichungen vom vereinbarten Haushaltspfad zu erfassen. Wenn der Saldo des Kontrollkontos einen numerischen Schwellenwert überschreitet und die Verschuldung des Mitgliedstaats über 60 % des BIP liegt, erstellt die Kommission einen Bericht, um zu beurteilen, ob ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet werden sollte. Werden vereinbarte Reform- und Investitionsverpflichtungen nicht eingehalten, könnte dies zu einer Verkürzung des Haushaltsanpassungszeitraums führen. Die Regeln zur Eröffnung eines Defizitverfahrens bei übermäßigem Defizit bleiben unverändert.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die politische Einigung förmlich annehmen.

Der neue Rahmen wird nächstes Jahr auf der Grundlage von Plänen in Kraft treten, die später in diesem Jahr von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Dadurch bleibt den Mitgliedstaaten genügend Zeit, ihre Pläne für die kommenden Jahre vorzubereiten. Im Jahr 2024 wird die Haushaltsüberwachung auf den bereits im Frühjahr 2023 abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen basieren.

Hintergrund

Der wirtschaftspolitische Steuerungsrahmen der EU besteht aus dem finanzpolitischen Rahmen der EU (der Stabilitäts- und Wachstumspakt und Anforderungen an nationale Finanzrahmen) und die Makroökonomisches Ungleichgewichtsverfahren, die im Rahmen des Europäischen Semesters zur politischen Koordinierung umgesetzt werden, sowie des Rahmens für makroökonomische Finanzhilfeprogramme.

Im Einklang mit den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen legte die Kommission eine Überprüfung der Wirksamkeit des Wirtschaftsüberwachungsrahmens vor und leitete im Februar 2020 eine öffentliche Debatte über seine Zukunft ein. Dieser umfassende öffentliche Debatten- und Konsultationsprozess ermöglichte es den Interessenträgern, ihre Ansichten dazu zu äußern Hauptziele des Rahmens, seine Funktionsweise und neue Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Diese Ansichten flossen in die Vorschläge der Kommission zur Gesetzesreform ein, die im April 2023 vorgelegt wurden. Im Dezember 2023 verabschiedete der Rat eine allgemeine Ausrichtung. Das Europäische Parlament billigte das Mandat des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die Verhandlungen im Januar 2024 aufzunehmen. Das Europäische Parlament und der Rat erzielten dann am 10. Februar 2024 eine politische Einigung.

Für mehr Informationen

Legislativvorschläge der Europäischen Kommission für einen reformierten EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung

Photo by Omid Armin on Unsplash

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