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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt € 377 Millionen französische und deutsche Beihilfen zur Entwicklung eines innovativen Hubschraubers #AirbusX6

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Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Beihilferegelungen für die Entwicklung des innovativen Airbus X377-Schwerhubschraubers in Höhe von 6 Millionen französischer und deutscher Unterstützung genehmigt. Das Projekt wird maßgeblich zu Forschung und Innovation in der EU beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Die französische und deutsche Unterstützung wird erhebliche private Investitionen in dieses Projekt anregen. Die Unterstützung wird dazu beitragen, eine neue Generation innovativer schwerer Hubschrauber auf den Markt zu bringen, ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen. ""

Sowohl Frankreich als auch Deutschland werden die Entwicklung des Airbus-Hubschrauberprojekts X6 öffentlich unterstützen. Die Unterstützung beläuft sich auf insgesamt 377 Mio. EUR an rückzahlbaren Vorschüssen, die über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt wurden (330 Mio. EUR von Frankreich und 47.25 Mio. EUR von Deutschland).

Für das X6-Hubschrauberprojekt wird Airbus umfangreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsarbeiten durchführen, um einen innovativen und hochtechnologischen Zivil-Schwerlast-Hubschrauber zu entwickeln. Insbesondere wird der zweimotorige Hubschrauber X6 im Vergleich zur aktuellen Generation von Hubschraubern ein höheres Wirkungsspektrum mit einer verbesserten Kraftstoffeffizienz aufweisen. Es zielt darauf ab, den Zugang zu Plattformen auf hoher See zu vereinfachen und erleichtert auch die Suche und Rettung sowie humanitäre Missionen. Das Projekt steht im Einklang mit den Zielen Die Europa-2020-Flaggschiff-Initiative für eine Innovationsunion.

Der Umfang des X6-Hubschrauberprojekts ist so, dass die damit verbundenen Risiken hoch sind und die benötigten Investitionen die Selbstfinanzierungsfähigkeit von Airbus übersteigen. Auch die Finanzmärkte zögern nicht, ein solch ehrgeiziges Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu finanzieren, für das eine Investitionsrendite nur über einen längeren Zeitraum erwartet wird.

Die Kommission prüfte die Maßnahmen nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die eine staatliche Beihilfe zur Erleichterung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige ermöglicht, wenn diese Beihilfen die Handelsbedingungen nicht beeinträchtigen In einem Ausmaß, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Die Kommission stellte fest, dass

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  • Die Unterstützung für dieses Projekt dürfte weiterhin weitere Investitionen in einen Markt anregen, der voraussichtlich im nächsten Jahrzehnt wachsen wird und wo die Wettbewerber weiter investieren, um neue Produkte auf den Markt zu bringen.
  • Die erhebliche Exposition des X6-Hubschrauberprojekts zu systemischen und atypischen Risiken aufgrund seines hohen Ehrgeizes in Bezug auf die bahnbrechende Forschung und Innovation sowie die Größe der anfänglichen Investitionen, die für die Projektbeginn notwendig sind, machen die Selbstfinanzierung in Abwesenheit von Öffentliche Unterstützung sehr unwahrscheinlich.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die französischen und deutschen Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmen, da sie in der EU maßgeblich zur Forschung und Innovation beitragen werden, ohne dass der Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen verfälscht wird.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat in Mai 2014 Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Gewährung von Beihilfemaßnahmen durch die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten (F & E & I).

Aufgrund staatlicher Beihilfen in diesem Bereich stellen Unternehmen F & E und I höhere Budgets zur Verfügung und führen ein ehrgeizigeres Spektrum an Forschungsaktivitäten durch. Gleichzeitig ergänzen und ersetzen die öffentlichen Gelder, die gemäß den Regeln investiert wurden, private Investitionen in F & E und I. Durch die Erhöhung (anstatt die Ersetzung) privater Investitionen können neue und ansonsten nicht realisierte innovative Projekte in Europa durchgeführt werden. So tragen die Vorschriften für staatliche Beihilfen in Bezug auf Investitionen in FuE und I dazu bei, die Grundlagen einer wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten.

Die nicht vertrauliche Fassung dieser Entscheidung wird unter den Fallnummern SA.45183 und SA.45185 in der Beihilfenregister auf die GD Wettbewerb Website, sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind. Der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News listet die neuesten Entscheidungen über staatliche Beihilfen auf, die im Amtsblatt und auf der Website veröffentlicht wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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