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Geldwäsche

Bekämpfung der Geldwäsche: Rat und Parlament einigen sich auf strengere Regeln

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Der Rat und das Parlament haben eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche erzielt, das darauf abzielt, die EU-Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

„Dieses Abkommen ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen Anti-Geldwäsche-Systems der EU. Es wird die Art und Weise verbessern, wie nationale Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung organisiert sind und zusammenarbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen keinen Raum haben.“ Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihre Erlöse über das Finanzsystem zu legitimieren.“
Vincent Van Peteghem Belgischer Finanzminister

Mit dem neuen Paket werden alle für den privaten Sektor geltenden Regeln in eine neue Verordnung überführt, während sich die Richtlinie mit der Organisation institutioneller AML/CFT-Systeme auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten befassen wird.

Mit der vorläufigen Einigung über eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche werden die Regeln erstmals EU-weit umfassend harmonisiert und mögliche Schlupflöcher geschlossen, die Kriminelle nutzen, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren.

Die Einigung auf die Richtlinie wird die Organisation nationaler Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessern.

Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche

Verpflichtete

Verpflichtete Unternehmen wie Finanzinstitute, Banken, Immobilienagenturen, Vermögensverwaltungsdienste, Casinos und Händler spielen eine zentrale Rolle als Gatekeeper im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF), da sie über eine privilegierte Position, verdächtige Aktivitäten zu erkennen.

Durch die vorläufige Vereinbarung wird die Liste der Verpflichteten um neue Stellen erweitert. Die neuen Regeln werden abdecken der größte Teil des Kryptosektors, was alle Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) dazu zwingt, bei ihren Kunden eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen. Das bedeutet, dass sie Fakten und Informationen über ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden müssen.

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Gemäß der Vereinbarung müssen CASPs bei der Durchführung Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden anwenden Transaktionen im Wert von 1000 € oder mehr. Es fügt Maßnahmen zur Risikominderung im Zusammenhang mit Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets hinzu.

Auch andere Branchen, die von Sorgfalts- und Meldepflichten gegenüber Kunden betroffen sind, werden betroffen sein Händler von Luxusgütern wie Edelmetalle, Edelsteine, Juweliere, Uhrmacher und Goldschmiede. Auch Händler von Luxusautos, -flugzeugen und -yachten sowie von Kulturgütern (z. B. Kunstwerken) werden zu verpflichteten Unternehmen.

Die vorläufige Vereinbarung erkennt an, dass der Fußballsektor ein hohes Risiko darstellt und erweitert die Liste der Verpflichteten um professionelle Fußballvereine und -agenten. Da der Sektor und sein Risiko jedoch großen Schwankungen unterliegen, haben die Mitgliedstaaten die Flexibilität, sie von der Liste zu streichen, wenn sie ein geringes Risiko darstellen. Die Regeln gelten nach einer längeren Übergangsfrist, die fünf Jahre nach Inkrafttreten in Kraft tritt, im Gegensatz zu drei Jahren für die anderen Verpflichteten.

Verstärkte Due Diligence

Der Rat und das Parlament führten außerdem spezifische verstärkte Sorgfaltspflichtmaßnahmen für ein grenzüberschreitende Korrespondentenbeziehungen für Krypto-Asset-Dienstleister.

Der Rat und das Parlament kamen überein, dass Kredit- und Finanzinstitute bei Geschäftsbeziehungen mit Kredit- und Finanzinstituten verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen werden sehr wohlhabende (vermögende) Privatpersonen erfordern den Umgang mit einer großen Menge an Vermögenswerten. Das Versäumnis, dies zu tun, wird als erschwerender Faktor im Sanktionsregime angesehen.

Barzahlungen

Ein EU-weites Maximum Für Barzahlungen gilt eine Grenze von 10.000 €, was es Kriminellen erschweren wird, schmutziges Geld zu waschen. Die Mitgliedstaaten haben die Flexibilität, bei Bedarf eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen.

Darüber hinaus müssen Verpflichtete gemäß der vorläufigen Vereinbarung die Identität einer Person identifizieren und überprüfen, die gelegentlich eine Bargeldtransaktion zwischen 3.000 und 10.000 Euro durchführt.

Vorteilhafter Besitz

Die vorläufige Vereinbarung regelt Vorteilhafter Besitz harmonisierter und transparenter. Unter wirtschaftlichem Eigentum versteht man Personen, die tatsächlich die Eigentumsvorteile einer juristischen Person (z. B. eines Unternehmens, einer Stiftung oder eines Trusts) kontrollieren oder genießen, obwohl der Titel oder das Eigentum auf einen anderen Namen lautet.

In der Vereinbarung wird klargestellt, dass das wirtschaftliche Eigentum darauf beruht zwei Komponenten - Eigentum und Kontrolle – die beide analysiert werden müssen, um alle wirtschaftlichen Eigentümer dieser juristischen Person oder aller Arten von Unternehmen zu identifizieren, einschließlich Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie in der EU Geschäfte tätigen oder Immobilien in der EU kaufen. Der Vertrag legt das wirtschaftliche Eigentum fest Schwelle bei 25 %.

Verwandte Regeln, die für gelten vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen werden ebenfalls geklärt, um sicherzustellen, dass es nicht mehr funktioniert, sich hinter mehreren Eigentumsebenen von Unternehmen zu verstecken. Parallel dazu werden Datenschutz- und Aufbewahrungsbestimmungen präzisiert, um die Arbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern und zu beschleunigen.

Das Abkommen sieht die Registrierung des wirtschaftlichen Eigentums aller ausländischen Unternehmen, die Immobilien besitzen, rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 vor.

Drittländer mit hohem Risiko

Die Verpflichteten müssen einen Antrag stellen verstärkte Due-Diligence-Maßnahmen auf gelegentliche Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit hohem Risiko, die aufgrund von Mängeln in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus eine Gefahr darstellen Bedrohung der Integrität des EU-Binnenmarktes.

Die Kommission wird eine Bewertung des Risikos auf der Grundlage der Auflistungen der Financial Action Task Force (FATF, der internationale Standardsetzer für die Bekämpfung der Geldwäsche) vornehmen. Darüber hinaus rechtfertigt das hohe Risiko die Anwendung zusätzlicher Maßnahmen spezifische EU- oder nationale Gegenmaßnahmen, sei es auf der Ebene der Verpflichteten oder durch die Mitgliedstaaten.

Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Gemäß der vorläufigen Vereinbarung müssen die an das Zentralregister übermittelten Informationen überprüft werden. Entitäten oder Vereinbarungen, die mit verbunden sind Personen oder Organisationen, gegen die gezielte finanzielle Sanktionen verhängt werden muss markiert werden.

Die Richtlinie räumt den für die Register zuständigen Stellen die Befugnis ein, Inspektionen in den Räumlichkeiten eingetragener juristischer Personen durchzuführen, wenn Zweifel an der Richtigkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen bestehen.

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass neben Aufsichts- und Behörden sowie Verpflichteten unter anderem auch Personen der Öffentlichkeit mit berechtigtem Interesse, einschließlich Presse und Zivilgesellschaft, darf auf die Register zugreifen.

Um die Ermittlungen zu kriminellen Machenschaften im Zusammenhang mit Immobilien zu erleichtern, stellt der Text dies sicher Immobilienregister sind für die zuständigen Behörden zugänglich über einen einzigen Zugangspunkt, der beispielsweise Informationen zu Preis, Immobilientyp, Geschichte und Belastungen wie Hypotheken, gerichtlichen Beschränkungen und Eigentumsrechten verfügbar macht.

Die Verantwortlichkeiten der FIUs

Jeder Mitgliedsstaat hat bereits eine Financial Intelligence Unit (FIU) eingerichtet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Diese FIUs sind für die Entgegennahme und Analyse von Informationen zuständig, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung relevant sind, insbesondere in Form von Meldungen von Verpflichteten.

Laut der Vereinbarung, FIUs werden sofortigen und direkten Zugang zu Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen habenDazu gehören unter anderem Steuerinformationen, Informationen zu Geldern und anderen Vermögenswerten, die aufgrund gezielter Finanzsanktionen eingefroren wurden, Informationen zu Geldtransfers und Kryptotransfers, nationale Kraftfahrzeug-, Luft- und Wasserfahrzeugregister, Zolldaten sowie nationale Waffen- und Waffenregister.

FIUs tun dies weiterhin Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beauftragt sind, einschließlich Behörden mit Ermittlungs-, Strafverfolgungs- oder Justizaufgaben. In grenzüberschreitenden Fällen werden FIUs enger mit ihren Kollegen in dem von der verdächtigen Meldung betroffenen Mitgliedstaat zusammenarbeiten. Das FIU.net-System wird aktualisiert, um eine schnelle Verbreitung grenzüberschreitender Meldungen zu ermöglichen.

Gemäß der vorläufigen Vereinbarung gilt Grundrechte wird als integraler Bestandteil der Arbeit der FIU bestätigt und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Die Vereinbarung legt einen festen Rahmen fest FIUs können die Zustimmung zu einer Transaktion aussetzen oder verweigern, um seine Analysen durchzuführen, den Verdacht zu beurteilen und die Ergebnisse an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, damit diese geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Supervisors

Gemäß der Vereinbarung stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass alle in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Verpflichteten einer angemessenen und wirksamen Aufsicht durch eine oder mehrere Aufsichtsbehörden unterliegen. Die Vorgesetzten wenden einen risikobasierten Ansatz an.

Vorgesetzte melden Verdachtsfälle an die FIUs. Ähnlich den Bestimmungen in der GwG-Verordnung, neue Aufsichtsmaßnahmen für den nichtfinanziellen Sektor, sogenannte Aufsichtskollegien, werden eingeführt. AMLA wird Entwürfe technischer Regulierungsstandards entwickeln, die die allgemeinen Bedingungen definieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Aufsichtskollegien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen.

Risikobewertung

Der vorläufigen Vereinbarung zufolge bleiben sowohl EU- als auch nationale Risikobewertungen ein wichtiges Instrument. Die Kommission wird auf EU-Ebene eine Bewertung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchführen und erstellen Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten über Maßnahmen, die sie befolgen sollten. Die Mitgliedstaaten werden auch Risikobewertungen auf nationaler Ebene durchführen und sich verpflichten, die in der nationalen Risikobewertung identifizierten Risiken wirksam zu mindern.

Nächste Schritte

Die Texte werden nun fertiggestellt und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Falle einer Genehmigung müssen der Rat und das Parlament die Texte offiziell annehmen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Hintergrund

Am 20. Juli 2021 stellte die Kommission ihr Paket von Legislativvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) vor. Dieses Paket besteht aus:

  • eine Verordnung zur Einrichtung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), die befugt sein wird, Sanktionen und Strafen zu verhängen
  • eine Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Geldtransfers, die darauf abzielt, Transfers von Krypto-Assets transparenter und vollständiger nachvollziehbar zu machen
  • eine Verordnung über Anti-Geldwäsche-Anforderungen für den Privatsektor
  • eine Richtlinie über Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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