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Aviation Strategie für Europa

Kommission fordert einfache Lösungen für Verbraucher, die eine Entschädigung für annullierte Flüge verlangen

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Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden fordern die Fluggesellschaften auf, ihren Umgang mit Flugannullierungen zu verbessern. Die Kommission und die nationalen Verbraucherbehörden haben die Fluggesellschaften aufgefordert, ihren Umgang mit Annullierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu verbessern. 

Fluggesellschaften, die in der EU tätig sind, werden aufgefordert, ihre Praktiken mit Hilfe von . zu verbessern eine Liste von Maßnahmen gemeinsam von der Kommission und der Verbraucherschutzgruppe CPC-Netzwerk erstellt. Die Initiative ist eine Reaktion auf die große Zahl von Verbraucherbeschwerden, die von Personen eingegangen sind, die versuchen, ihre Fluggastrechte auszuüben, und basiert auf den Ergebnissen einer Umfrage, die Anfang dieses Jahres durchgeführt wurde, um Daten über die Bearbeitung von Beschwerden durch 16 große Fluggesellschaften zu sammeln. Die Analyse der bereitgestellten Antworten hat eine Reihe von Problemen aufgezeigt, darunter einige Fluggesellschaften, die das Recht auf Rückerstattung in Geld weniger prominent als andere Optionen wie Umleitung oder Gutscheine darstellen, und implizieren, dass die Rückerstattung ein Akt des guten Willens und kein rechtlicher Akt ist Verpflichtung.

Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Wir haben viele Beschwerden von Verbrauchern erhalten, aber wir haben auch eng mit Fluggesellschaften zusammengearbeitet, um zu verstehen, wo es Defizite gibt und warum. Fluggesellschaften müssen die Rechte der Verbraucher respektieren, wenn Flüge gestrichen werden. Heute fordern wir einfache Lösungen, um den Verbrauchern nach einer Zeit extremer Turbulenzen Sicherheit zu geben.“ 

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Wir prüfen derzeit regulatorische Optionen zur Stärkung des Fahrgastschutzes. Wir werden weiterhin mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, damit die Rechte der Fluggäste ordnungsgemäß kommuniziert, umgesetzt und durchgesetzt werden. Passagiere müssen eine echte Wahl zwischen Gutscheinen und Rückerstattungen haben.

„Die meisten befragten Fluggesellschaften erstatteten den Passagieren auch nicht innerhalb der im EU-Recht vorgesehenen Frist von sieben Tagen den Rückstand ausstehender Erstattungen bis spätestens 1. September 2021."

Die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) sagte: "Seit dem Start von COVID19 sind fast eineinhalb Jahre vergangen und viele Fluggesellschaften verstoßen immer noch gegen das Verbraucherrecht."

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
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