EU
Der Überprüfungsmechanismus für EU-Auslandsinvestitionen wird voll funktionsfähig
Der EU-Rahmen für das Screening ausländischer Direktinvestitionen wurde am 11. Oktober voll funktionsfähig. Nach dem formellen Inkrafttreten der FDI-Überprüfungsverordnung im April 2019 haben die Kommission und die Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die erforderlichen betrieblichen Anforderungen für die vollständige Anwendung der Verordnung zu schaffen. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen und führt zu einem wirksamen Koordinierungsrahmen, der dazu beiträgt, die strategischen Interessen Europas zu wahren und gleichzeitig den EU-Markt für Investitionen offen zu halten.
Valdis Dombrovskis, Executive Vice President, sagte: „Die EU ist und bleibt offen für ausländische Investitionen. Diese Offenheit ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Um auf die heutigen wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, wichtige europäische Vermögenswerte zu schützen und die kollektive Sicherheit zu schützen, müssen die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammenarbeiten. Wenn wir eine offene strategische Autonomie erreichen wollen, ist eine effiziente EU-weite Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen unerlässlich. Dafür sind wir jetzt gut gerüstet. “
Weitere Informationen finden Sie in einer vollständigen Pressemitteilung und FAQs.
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