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Japan

Weitere 42 EU- und japanische geografische Angaben sind für beide Seiten geschützt

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Im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japanwerden beide Parteien ab heute weitere 42 geografische Angaben (g.A.) schützen, darunter Raclette de Savoie, Vinagre de Jerez für die EU und Sanuki Shiro Miso (Misopaste) oder Osaka-Wein für Japan.

Dies ist das dritte Mal, dass die Liste der in Japan und der EU geschützten geografischen Angaben erweitert wird, nachdem im Februar 56 geografische Angaben hinzugefügt wurden 2021 und 56 im Februar 2022. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, das am 1. Februar 2019 in Kraft trat, schützt die aufgeführten Agrarlebensmittelnamen vor Nachahmung und Usurpation, bringt gegenseitige Handelsvorteile und stellt den Verbrauchern garantiert authentische Produkte aus zwei Regionen mit einer reichen kulinarischen und kulturellen Vielfalt vor Tradition.

Die EU und Japan einigten sich außerdem darauf, bis Ende dieses Jahres bis zu sechs geografische Angaben aus Japan hinzuzufügen und im Jahr 6 über eine weitere Erweiterung der Liste der geschützten geografischen Angaben zu entscheiden. Japan ist der 2025th größter Absatzmarkt für Agrarlebensmittelexporte der EU. Zu den Hauptprodukten, die die EU nach Japan exportiert, gehören Schweinefleisch, Weine und Spirituosen, Zigarren und Zigaretten, Käse, Schokolade und Zuckerwaren sowie andere verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die EU importiert hauptsächlich Suppen und Soßen, pflanzliche Produkte sowie Lebensmittel und Getreidezubereitungen. Weitere Informationen sowie die Liste der neu registrierten Produkte finden Sie hier hier.

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