Iran
Iran: Der Rat behält die restriktiven Maßnahmen im Rahmen des Nichtverbreitungs-Sanktionsregimes nach dem JCPoA-Übergangstag bei
Der Rat hat beschlossen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die restriktiven Maßnahmen im Rahmen des EU-Nichtverbreitungsregimes gegen Iran aufrechtzuerhalten.
Der Rat kam zu dem Schluss, dass es triftige Gründe gibt, von einer Aufhebung dieser Beschränkungen abzusehen Übergangstag (18. Oktober 2023), wie ursprünglich im Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) vorgesehen. Die Entscheidung des Rates steht im Einklang mit den Bestimmungen der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats und des JCPoA Iran kommt seinen Verpflichtungen aus dem JCPoA nicht nach, wie die Internationale Atomenergiebehörde seit 2019 berichtet.
Der Rat hat Rechtsakte dazu angenommen die Bezeichnungen pflegen, das war anfangs gewesen von den Vereinten Nationen verhängt für Einzelpersonen und Organisationen, die daran beteiligt sind Aktivitäten im Bereich nuklearer oder ballistischer Raketen oder mit der verbunden Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC). Auch der Rat stimmte zu die Aufrechterhaltung sektoraler und individueller Maßnahmen, die im Rahmen des EU-Sanktionsregimes bestehen, insbesondere im Zusammenhang mit Atomwaffenverbreitung im Iran, sowie Waffen- und Raketenembargos.
Diese Schritte kommen nicht der Verhängung zusätzlicher EU-Sanktionen gegen Iran gleich. Darüber hinaus bleiben alle EU-Sanktionen, die bereits im Rahmen des JCPoA aufgehoben wurden, aufgehoben.
Diese Entscheidung steht im Einklang mit der Verpflichtung der EU zur vollständigen Umsetzung des JCPoA, wie sie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2022 zum Ausdruck kommt. Die Entscheidung folgt auf das Schreiben, das der Hohe Vertreter als Koordinator der Gemeinsamen Kommission des JCPoA am 14. September 2023 erhalten hat , von den Außenministern Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Streitbeilegungsmechanismus des JCPoA, den sie im Januar 2020 ausgelöst hatten. Die Minister erklärten, dass sie bereit seien, ihre Entscheidung rückgängig zu machen, sollte Iran sein JCPoA vollständig umsetzen Verpflichtungen.
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2196 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
- Beschluss (GASP) 2023/2195 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
- JCPoA: Erklärung des Hohen Vertreters als Koordinator der Gemeinsamen Kommission des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (Website des EAD, 14. September 2023)
- JCPoA: Erklärung des Hohen Vertreters als Koordinator der Gemeinsamen Kommission des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (Website des EAD, 6. Oktober 2023)
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